DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 7 - 7 Instandsetzung, Wartung und Prüfungen

Elektrische Anlagen auf Bau- und Montagestellen, z. B. Beleuchtungsanlagen und Baustromanlagen, sind nach ihrer Errichtung (entsprechend den zutreffenden Teilen der Normenreihe VDE 0100) nach VDE 0100-600 zu prüfen.

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, von denen infolge eines Mangels eine Gefährdung ausgeht, müssen sofort wirksam der Benutzung entzogen werden.

Die Instandsetzung und Wartung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln darf nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Nach einer elektrotechnischen Instandsetzung muss eine abschließende Prüfung erfolgen.