Fahrzeugaufbereitung
(bisher: BGI 5025)
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Stand der Vorschrift: Oktober 2005
Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) enthalten Hinweise und Empfehlungen, die die praktische Anwendung von Vorschriften und Regeln zu einem bestimmten Sachgebiet oder Sachverhalt erleichtern sollen.
Vorbemerkung
BG-lnformationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer sowie an den Fahrzeugaufbereiter und sollen ihnen Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. BG-Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
Der Unternehmer kann bei Beachtung der in diesen BG-lnformationen enthaltenen Empfehlungen, insbesondere den beispielhaften Lösungsmöglichkeiten, davon ausgehen, dass er die in Unfallverhütungsvorschriften und BG-Regeln geforderten Schutzziele erreicht. Andere Lösungen sind möglich, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln ermittelt und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bekannt gemacht worden, sind diese vorrangig zu beachten.
Diese BG-lnformation wurde von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen unter Mitwirkung des Bundesverbandes Fahrzeugaufbereitung BFA e.V. (Bonn) erarbeitet und wird von der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen herausgegeben. Sie wurde in das Sammelwerk des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften aufgenommen und kann beim
Carl Heymanns Verlag
Luxemburger Straße 449
53939 Köln
unter der Bestell-Nummer BGI 5025 bezogen werden. Mitgliedsbetriebe der BGF können die Bestellung direkt bei der BGF vornehmen.
Herausgeber
Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
Technischer Aufsichtsdienst
Ottenser Hauptstr. 54, 22765 Hamburg
Redaktion
Dipl.-Ing. Olaf Berndt
Dr. Christian Felten
Dipl.-Ing. Joachim Stubbe
Dipl.-Ing. Eckart Willer
Gesamtherstellung: Lausitzer Druck- und Verlagshaus GmbH Bautzen · 1. Auflage Oktober 2005
(c) Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen, 2005
Einführung
Für das sichere Arbeiten bei der Fahrzeugaufbereitung tragen der Unternehmer und die Beschäftigten gemeinsam Verantwortung. Aus diesem Grund richtet sich die Broschüre einerseits an den Unternehmer, als Hilfestellung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und Zusammenfassung zahlreicher Vorschriften und Regeln. Sie soll ihn weiterhin bei Veranlassung betrieblicher Regelungen und bei der Durchführung von Unterweisungen unterstützen.
Andererseits können die Beschäftigten das bei Unterweisungen erlangte Wissen mit Hilfe dieser Broschüre festigen und sich selbst über die Gefährdungen bei ihren Arbeiten informieren. Zur Minimierung des Gesundheitsrisikos finden sie in dieser Broschüre zahlreiche Informationen und Hinweise.
In unterschiedlichen Rechtsgebieten werden die Begriffe "Unternehmer/Arbeitgeber", "Versicherte/Beschäftigte" verwendet. Aus Gründen der Vereinfachung wird im folgenden Text lediglich vom Unternehmer und Beschäftigten gesprochen.
Am Ende der Absätze finden Sie in eckigen Klammern Hinweise auf zu Grunde liegende Gesetze, wichtige Vorschriften, berufsgenossenschaftliche Regeln, Arbeitshilfen, weiterführende Materialien u.a. [Rechtsgrundlage]
Falls die genannten Texte konkrete Anleitungen oder Hilfen enthalten, sind sie fett markiert. [Konkrete Arbeitshilfe]
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Anwendungsbereich | 1 |
Verantwortung | 2 |
Unternehmer | 2.1 |
Beschäftigte | 2.2 |
Haftung | 2.3 |
Gefährdungsbeurteilung | 3 |
Gefahrstoffe | 4 |
Schutzstufen und Schutzmaßnahmen | 4.1 |
Sicherheitsdatenblätter für Gefahrstoffe | 4.2 |
Gefahrstoffverzeichnis | 4.3 |
Ersatzstoffe | 4.4 |
Betriebsanweisung | 4.5 |
Unterweisung | 4.6 |
Kennzeichnung | 4.7 |
Spezielle Gefahrstoffe bei der Fahrzeugaufbereitung | 4.8 |
Schutzmaßnahmen | 5 |
Körperschutz | 5.1 |
Atemschutz | 5.2 |
Fußschutz | 5.3 |
Augen- und Gesichtsschutz | 5.4 |
Gehörschutz | 5.5 |
Handschutz | 5.6 |
Brand- und Explosionsschutz | 6 |
Technische Arbeitsmittel | 7 |
Flüssigkeitsstrahler | 7.1 |
Poliermaschinen | 7.2 |
Staubsauger | 7.3 |
Infrarot-Flächentrockner | 7.4 |
Innenraumtrockner | 7.5 |
Drucklufteinrichtungen | 7.6 |
Verkehrswege und Bauliche Einrichtungen | 8 |
Verkehrswege | 8.1 |
Tore | 8.2 |
Hebebühnen | 8.3 |
Prüfungen der technischen Arbeitsmittel | 9 |
Mobile Reinigungseinheiten/Gefahrgut | 10 |
Arbeitsmedizinische Vorsorge | 11 |
Vorschriften und Regeln | 12 |
Betriebsanweisung Lösungsmittel | Anhang 1 |
Betriebsanweisung Schwefelsäure | Anhang 2 |
Matrix zur Hilfestellung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung | Anhang 3 |
Vordruck Gefahrstoffverzeichnis nach § 7 Gefahrstoffverordnung | Anhang 4 |
Vordruck Unterweisungsnachweis | Anhang 5 |
Muster für einen Hautschutzplan | Anhang 6 |