DGUV Information 214-020 - Fahrzeugaufbereitung

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Abschnitt 5.6 - 5.6 Handschutz

Die Auswahl der geeigneten Handschuhe ist sehr wichtig, da Gefahrstoffe ungeeignete Schutzhandschuhe zerstören oder auch unbemerkt durchdringen können. [BGR 195]

Form und Material richten sich nach der erforderlichen Schutzwirkung und Beanspruchung.

Schutzhandschuhe aus Leder sind nur zum Schutz gegen mechanische Gefährdungen geeignet. Zum Schutz gegen gefährliche Flüssigkeiten und Chemikalien sind geeignete Gummi- oder Kunststoffhandschuhe zu verwenden.

Beim Umgang mit ätzenden Stoffen wie Natronlauge, Salz-, Schwefel- und Phosphorsäure sind in der Regel bei Verdünnungen Handschuhe aus Gummi, Naturlatex, Butylkautschuk ("Butyl"), Nitrilkautschuk ("Nitril") und PVC geeignet. Bei Konzentraten ist die Auswahl eingeschränkt! Handschuhe für die Arbeit mit Kohlenwasserstoffen, z.B. in Testbenzin, Teerentferner und Universalverdünnung, bestehen dagegen meist aus Fluorkautschuk, Polychloropren (Neopren(r)) oder PVA (Polyvinylalkohol). Die Auswahl der geeigneten Handschuhe erfolgt mit Hilfe der Sicherheitsdatenblätter. Dort müssen geeignete Handschuhe angegeben sein. Unter Umständen sind für die verschiedenen Arbeitsstoffe, die verwendet werden, verschiedene Handschuhe erforderlich. In den Betriebsanweisungen für die Arbeitsstoffe ist eindeutig auf die jeweils erforderlichen Handschuhe hinzuweisen, z.B. durch den Hinweis auf die Farbe der Handschuhe.

In der Fahrzeugaufbereitung ist die Benutzung von Schutzhandschuhen bei vielen Arbeiten angezeigt. Besonders beim

  • Umgang mit Flüssigkeitsstrahlern (Abbildung 8)

  • Umgang mit Gefahrstoffen

  • Waschen von Hand (Abbildung 10)

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Abb. 10: Handschuhe sind bei vielen Arbeiten zum Schutz der Haut unerlässlich

Wenn die Möglichkeit der Benetzung mit Gefahrstoffen besteht, sollten auch die Unterarme geschützt werden, z.B. durch langärmlige Schutzkleidung, Handschuhe mit Stulpen. Wegen der ungünstigen Eigenschaften von flüssigkeitsdichten Handschuhen auf die Haut ist ein Wechsel von Tätigkeiten mit und ohne Handschuhe anzustreben. [TRGS 531]

In jedem Fall ist ein Hautschutzplan zu erstellen. In diesem Hautschutzplan sind die für die jeweiligen Tätigkeiten erforderlichen Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel einzutragen. Bei der Fahrzeugaufbereitung werden hauptsächlich wasserlösliche Stoffe verwendet. Deshalb muss der Hautschutz in der Regel wasserunlöslich sein.

Der Anhang enthält ein Muster eines Hautschutzplans.