
Einsatz von Forschungstauchern
(bisher: BGR/GUV-R 2112)
Regel
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
Stand der Vorschrift: Juni 2011
![]() DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschrifen gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger. Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/ Betriebsarten-/ Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht. |
Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Allgemeine Anforderungen | 3 |
Ausrüstung | 4 |
Leichttauchgeräte | 4.1 |
Zusätzliche Tauchausrüstung | 4.2 |
Auftriebsmittel | 4.3 |
Leinen | 4.4 |
Atemluft-Verdichter | 4.5 |
Luftversorgungsanlage | 4.6 |
Taucherdruckkammern | 4.7 |
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel | 4.8 |
Betrieb | 5 |
Leitung und Aufsicht | 5.1 |
Gefährdungsermittlung und Vorbereitung des Taucheinsatzes | 5.2 |
Unterweisung | 5.3 |
Tauchgruppen | 5.4 |
Anforderungen an den Forschungstaucher | 5.5 |
Anforderungen an den Signalmann | 5.6 |
Bereitstellung der Ausrüstung und Einrichtung | 5.7 |
Einsatzbedingungen für Tauchgeräte | 5.8 |
Schriftliche Aufzeichnungen | 5.9 |
Verständigung | 5.10 |
Vorbereitung des Tauchganges | 5.11 |
Abstieg von Tauchern | 5.12 |
Tauchgänge | 5.13 |
Abbruch von Tauchgängen | 5.14 |
Einsatz von schlauchversorgten Leichttauchgeräten | 5.15 |
Maßnahmen nach Tauchgängen | 5.16 |
Prüfung der Ausrüstung | 6 |
Verhalten bei Taucherunfällen | 7 |
Erläuterungen zu den Austauchtabellen | Anhang 1 |
Berechnung der Reserveluftmenge gemäß Punkt 5.15 | Anhang 2 |
Grundsätze für die Anerkennung von Ausbildungsbetrieben für Forschungstaucher nach Abschnitt 5.5 dieser Regel | Anhang 3 |
Ausbildungsplan | Anhang 4 |
Anerkennung von Ausbildungen | Anhang 5 |
Vorbemerkung
DGUV Regeln stellen bereichs-, arbeitsverfahrens- oder arbeitsplatzbezogen Inhalte zusammen. Sie erläutern, mit welchen konkreten Präventionsmaßnahmen die Pflichten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren erfüllt werden können.
DGUV Regeln zeigen zudem dort, wo es keine Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften gibt, Wege auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können. Darüber hinaus bündeln sie das Erfahrungswissen aus der Präventionsarbeit der Unfallversicherungsträger.
Aufgrund ihres besonderen Entstehungsverfahrens und ihrer inhaltlichen Ausrichtung auf konkrete betriebliche Abläufe oder Einsatzbereiche (Branchen-/Betriebsarten-/Bereichsorientierung) sind DGUV Regeln fachliche Empfehlungen zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit. Sie haben einen hohen Praxisbezug und Erkenntniswert, werden von den beteiligten Kreisen mehrheitlich für erforderlich gehalten und können deshalb als geeignete Richtschnur für das betriebliche Präventionshandeln herangezogen werden. Eine Vermutungswirkung entsteht bei DGUV Regeln nicht.