Bei berufsbedingten Todesfällen zählt Krebs in verschiedenen Branchen zu einer der häufigsten Ursachen. Beschäftigte sind vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz zu schützen.
In der Europäischen Union sind rund 500 chemische Stoffe als krebserzeugend eingestuft oder stehen im Verdacht krebserzeugend zu sein. Allen voran stehen Asbest, Benzol, polycyclische Kohlenwasserstoffe und aromatische Amine. Aber auch zahlreiche Metalle wie beispielsweise Cadmium, Cobalt und Nickel sind als kanzerogen bewertet. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) machten kürzlich anlässlich des Weltkrebstag am 4. Februar darauf aufmerksam, dass Beschäftigte vor krebserzeugenden Stoffen am Arbeitsplatz zu schützen sind.
Die Rahmenbedingungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern liefern unter anderem Technische Regeln und Handlungshilfen für Gefahrstoffe. Krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz zu ersetzen, hat in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen die oberste Priorität. Unterstützungsangebote zur Substitution von Gefahrstoffen finden Verantwortliche auf dem Portal »SUBSPORTplus«. Außerdem leitet die BAuA zusammen mit dem BMAS die gemeinsame europäischen Initiative »Roadmap of Carcinogens«. Die Plattform bietet praxisnahe Informationen und Arbeitsschutzlösungen für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen. Gleichzeitig fördert sie Wissenstransfer zwischen Unternehmen, Arbeitsschutzorganisationen und den Mitgliedsstaaten. Im Kern geht es bei der Roadmap um vier strategische Bereiche: »Bewusstsein schaffen«, »Unterstützung anbieten«, »Betroffene mobilisieren« und »zielgerichtete Innovationen«.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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