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AED: Sicherheitskennzeichen und Zertifizierung bei Defibrillatoren

Sicherheitskennzeichen bei Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED)
Foto: © witsawat - stock.adobe.com

Firmen oder öffentliche Gebäude sind oftmals mit Automatisierten Externen Defibrillatoren (AED) ausgestattet. Bei deren Anschaffung gilt es auf Sicherheits- und Qualitätsmerkmale zu achten.

Bei AED handelt es sich um tragbare medizinische Geräte. Die Defibrillatoren dienen der Ersten Hilfe und kommen bei einem Herz-Kreislaufstillstand zum Einsatz. Sie sind so konzipiert, dass sie von Laien – also Personen ohne medizinischen Hintergrund – problemlos bedient werden können. Die Geräte unterstützen Hilfeleistende bei der Wiederbelebung. Sie prüfen den Herzschlag und geben bei Bedarf einen Elektroschock ab.

Bei der Anschaffung sollten Betriebe auf Sicherheitskennzeichen und Zertifizierung der Produkte achten. So ist für Hersteller von Medizinprodukten die Medizinprodukteverordnung 2017/745 der Europäischen Union (EU) verpflichtend. Die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) wurde am 5. Mai 2017 veröffentlicht, rechtskräftig ist sie seit dem 26. Mai 2021, schreibt TÜV SÜD. Die Verordnung dient dazu, die Sicherheits- und Qualitätsstandards von Medizinprodukten zu gewährleisten.

Ein AED-Produkt, das vor kurzem gemäß der Medizinprodukteverordnung 2017/745 der EU zugelassen wurde, gehört zum Unternehmen ZOLL. Der Hersteller von medizinischen Geräten berichtet darüber, als eines der ersten Unternehmen die Zulassung für AED nach der EU-MDR erhalten zu haben. Demnach verfügt der Defibrillator ZOLL AED 3 nun über die CE-Kennzeichnung gemäß der EU-MDR.

Quelle/Text: ZOLL, TÜV SÜD / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Erste Hilfe: Lesen Sie auch »Automatisierte Externe Defibrillatoren richtig handhaben« >>

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