Im Jahr 2021 würden über 1,3 Millionen Menschen in Betrieben oder Einrichtungen in Erster Hilfe unterwiesen. Betriebliche Ersthelfer-Ausbildungen sind von wesentlicher Bedeutung für die Erste Hilfe.
Wenn es um Erste Hilfe geht, spielen betriebliche Ersthelfende eine wesentliche Rolle. Im Ernstfall zählt schließlich jede Minute. Hierzulande sind Arbeitgeber in der Pflicht, die Erste Hilfe am Arbeitsplatz sicherzustellen. Dazu zählt, dass sie Mittel und Einrichtung bereithalten sowie unterwiesene Personen benennen. »Die meisten Unternehmen und Einrichtungen lassen hierzu eigene Beschäftigte zu Ersthelfenden ausbilden«, sagt Dr. Isabella Marx, Fachbereichsleiterin Erste Hilfe bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Die gesetzliche Unfallversicherung fördere dies, indem sie die Kosten für den Erste-Hilfe-Kurs übernehme.
In Betrieben oder Einrichtungen mit zwei bis 20 anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer verfügbar sein. Das gilt ebenso für andere gesetzliche unfallversicherte Personen wie beispielsweise Schüler. In größeren Unternehmen und Einrichtungen ist ein fester Prozentsatz an Ersthelfenden vorgesehen. Wie hoch dieser ist, hängt von der jeweiligen Branche ab.
Mit der Arbeit im Homeoffice kommt auch die Frage auf, inwiefern sich dies auf die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb auswirkt. Die Antwort ist laut Marx im Grund einfach: »Die Zahl der nötigen Ersthelfenden richtet sich nach der Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht nach der Gesamtzahl der Mitarbeitenden. An Tagen, an denen viele Beschäftigte im Homeoffice arbeiten, müssen daher auch weniger Ersthelfende im Betrieb sein als an Tagen, an denen viele Mitarbeitende in die Firma kommen.« Sie rät Unternehmen aber dazu, etwas über den Bedarf ausbilden zu lassen. Schließlich könnten Ersthelfende auch krank werden oder im Urlaub sein. Eine kleine Reserve stellt sicher, dass im Ernstfall genug Ersthelfende vor Ort sind.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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