Druckgasbehälter stellen im Brandeinsatz eine Gefahr für die Einsatzkräfte dar. Um das Risiko zu reduzieren, sind neue Handlungsempfehlungen erarbeitet und in zwei Merkblättern zusammengefasst worden.
Verletzungsgefahr durch Zerknallen
Die Gefahr, die von Druckgasbehältern im Einsatz ausgeht besteht darin, dass sie bei zu starker Erwärmung zerplatzen können. Die durch den Knall erzeugte Druckwelle sowie herumfliegende Trümmerteile können Einsatzkräfte ernsthaft verletzen. Die Folgen sind meist schwerwiegend: »Solche Ereignisse haben in der Vergangenheit schon häufig zu schweren oder tödlichen Verletzungen geführt«, so die Aussage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Handlungsempfehlungen in Merkblättern zusammengefasst
Um den Umgang mit Druckgasbehältern sicherer zu machen, hat die DGUV in Zusammenarbeit mit Fachleuten Einsatzhinweise erarbeitet, die in zwei überarbeiteten DGUV Informationen zusammengefasst und veröffentlicht worden sind.
- DGUV Information 205-030 – Umgang mit ortsbeweglichen Flüssiggasflaschen im Brandeinsatz
- DGUV Information 205-029 – Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz
Inhaltlich umfassen die überarbeiteten DGUV Informationen konkrete Handlungsempfehlungen, die teilweise mit denen aus früheren Merkblättern übereinstimmen. Andere weichen wesentlich von älteren Veröffentlichungen ab. Beispielsweise bei der Empfehlung, erhitzte Flaschen zu bewegen und in einem kalten Wasserbad abzukühlen.
Die Handlungsempfehlungen basieren alle auf langjährigen wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Abgesehen davon sind auch die Erkenntnisse andere Expertenkreise eingeflossen, beispielsweise von Gasverbänden und Feuerunfallkassen.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de
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