DGUV Information 205-029 - Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz

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Umgang mit Acetylenflaschen im Brandeinsatz
(DGUV Information 205-029)

Information

bg_logo.jpgDGUV
Deutsche Gesetzliche
Unfallversicherung
Spitzenverband

Stand der Vorschrift: Oktober 2018

ccc_3636_02.jpgEinsatzgrundsätze zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz
  1. 1.

    Brand-/wärmebeaufschlagte Acetylenflaschen können bersten! Dies gilt auch für technisch leere Behälter!

  2. 2.

    Es kann zu Fragment-Flugweiten von bis zu 200 m kommen! Gefahren- und Absperrbereiche lageabhängig beurteilen und festlegen!

  3. 3.

    Löschen des Brandes und Kühlen der Druckgasflasche nur aus sicherer Deckung oder mit autonomem Wasserwerfer!

  4. 4.

    Die Gefahr eines Berstens besteht auch nachdem keine Wärmequelle mehr vorhanden ist - einmal initiiert, kann der Acetylenzerfall weiterhin fortschreiten und die Druckgasflasche mit zeitlicher Verzögerung zum Bersten bringen!

  5. 5.

    Die Temperatur einer wärmebeaufschlagten Acetylenflasche nur aus sicherer Deckung prüfen (z. B. Wärmebildkamera, Infrarotthermometer, Wetting-Test (sog. Wasserbenetzungstest))!

  6. 6.

    Niemals eine noch warme/heiße Acetylenflasche bewegen (z. B. um diese in ein Wasserbad zu verbringen)! Eine Acetylenflasche ist erst sicher, wenn diese Umgebungstemperatur hat und eine Wiedererwärmung sicher ausgeschlossen werden kann!

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Erkennen einer Acetylenflasche1
Aufbau einer Acetylenflasche2
Gefahren durch/Hinweise zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz3
Taktisches Schema zum Vorgehen bei einer wärme-/brandbeaufschlagten AcetylengasflascheAnhang 1
Muster für eine Temperaturdokumentation zur Kontrolle von brandbeaufschlagten Acetylen-gasflaschen auf WiedererwärmungAnhang 2
LiteraturAnhang 3