Information
| DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband
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Stand der Vorschrift: Oktober 2018
| Einsatzgrundsätze zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz |
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1. Brand-/wärmebeaufschlagte Acetylenflaschen können bersten! Dies gilt auch für technisch leere Behälter! 2. Es kann zu Fragment-Flugweiten von bis zu 200 m kommen! Gefahren- und Absperrbereiche lageabhängig beurteilen und festlegen! 3. Löschen des Brandes und Kühlen der Druckgasflasche nur aus sicherer Deckung oder mit autonomem Wasserwerfer! 4. Die Gefahr eines Berstens besteht auch nachdem keine Wärmequelle mehr vorhanden ist - einmal initiiert, kann der Acetylenzerfall weiterhin fortschreiten und die Druckgasflasche mit zeitlicher Verzögerung zum Bersten bringen! 5. Die Temperatur einer wärmebeaufschlagten Acetylenflasche nur aus sicherer Deckung prüfen (z. B. Wärmebildkamera, Infrarotthermometer, Wetting-Test (sog. Wasserbenetzungstest))! 6. Niemals eine noch warme/heiße Acetylenflasche bewegen (z. B. um diese in ein Wasserbad zu verbringen)! Eine Acetylenflasche ist erst sicher, wenn diese Umgebungstemperatur hat und eine Wiedererwärmung sicher ausgeschlossen werden kann!
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Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
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Erkennen einer Acetylenflasche | 1 |
Aufbau einer Acetylenflasche | 2 |
Gefahren durch/Hinweise zu Acetylenflaschen im Brandeinsatz | 3 |
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Taktisches Schema zum Vorgehen bei einer wärme-/brandbeaufschlagten Acetylengasflasche | Anhang 1 |
Muster für eine Temperaturdokumentation zur Kontrolle von brandbeaufschlagten Acetylen-gasflaschen auf Wiedererwärmung | Anhang 2 |
Literatur | Anhang 3 |