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Gebäudetechnik: Hohe Mängelquote beim Brandschutz

Hohe Mängelquote beim Brandschutz
Foto: © Prot - stock.adobe.com

Ob Brandmeldeanlage oder Rauchabzugssystem: Bei sicherheitsrelevanter Haustechnik zeigen sich in Sachen Brandschutz Defizite. Der »Baurechtsreport 2023« liefert Daten.

Der TÜV-Verband betrachtet im Baurechtsreport sicherheitsrelevante Anlagen für den Brandschutz. Darin erfasst werden die Prüfungen von Einrichtungen der Gebäudetechnik in sogenannten Sonderbauten. Zu Sonderbauten gehören unter anderem Hochhäuser, Beherbergungsstätten wie Hotels oder Jugendherbergen, Bildungseinrichtungen wie Schulen oder Kitas sowie auch Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Die dort eingesetzte Elektro- und Gebäudetechnik für den Brandschutz muss regelmäßig geprüft werden. Darunter fallen beispielsweise Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, Lüftungsanlagen oder die Sicherheitsbeleuchtung. 

Für das Berichtsjahr 2022 zeigt sich über alle Anlagetypen hinweg eine hohe Mängelquote. So hat es bei 26,5 Prozent der Anlagen Beanstandungen mit wesentlichen Mängeln gegeben. Im Vergleich zum Vorjahr ist das ein Anstieg von 0,6 Punkten – ein Rekordwert seit Herausgabe des Baurechtsreports vor zehn Jahren. Verglichen mit dem Jahr 2017 zeigt die Mängelquote einen Zuwachs von 3,7 Punkten. Geringfügige Mängel wiesen 45 Prozent der Anlagen auf. Lediglich 28,5 Prozent waren frei von Mängeln. Anlagen mit wesentlichen Mängeln erhalten keine Prüfbescheinigung. Je nach Gefährdung müssen Mängel umgehend oder innerhalb einer Frist behoben werden.

Die Ursache der steigenden Mängelquote sieht der TÜV-Verband unter anderem in der immer komplexer werdende Gebäudetechnik. Hohe Komplexität und die zunehmende Digitalisierung mache Brandschutzanlagen anfälliger für Störungen. Im Brandfall müssen einzelne Elemente wie Brandmeldung, Lüftung oder Notbeleuchtung reibungslos miteinander kommunizieren – auch wenn sie von unterschiedlichen Fachfirmen verbaut wurden. Hinzu kommen Zeit- und Kostendruck auf Baustellen und der Fachkräftemangel. Außerdem sind bei Bauwerken zahlreiche Vorgaben aus unterschiedlichen Rechtsgebieten zu berücksichtigen. 

Quelle/Text: TÜV-Verband / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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