Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall warnt vor einem schwerwiegenden Fehler in der von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung herausgegebenen Berufsgenossenschaftlichen Information »BGI/GUV-I 719«.
Die BGI/GUV-I 719 behandelt das Thema »Brand- und Explosionsschutz an Werkzeugmaschinen« und enthält Praxishilfen, die der Vermeidung von Brand- und Explosionsgefährdungen beim Betrieb von Werkzeugmaschinen mit nichtwassermischbaren, brennbaren Kühlschmierstoffen dienen.
Doch in dem Schriftstück BGI/GUV-I 719 steckt ein Fehlerteufel, der so schwerwiegend ausfallen kann, dass die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihn sogar als »fatalen Hinweis« bezeichnet.
Und zwar geht es um den Abschnitt Betriebsanweisung »Kohlendioxid = CO2 in ortsfesten Feuerlöschanlagen«, der sich in Anhang 3 auf Seite 80 befindet. Dort steht fälschlicherweise, dass im Notfall nur umluftabhängige Atemschutzgeräte eingesetzt werden dürfen. Laut der BGHM heißt es aber korrekt »Im Notfall nur umluftunabhängige Atemschutzgeräte einsetzen«.
Stand der fehlerhaften Vorschrift ist April 2009.
Hinweis der Redaktion: Laut der BGHM ist die fehlerhafte Schrift mittlerweile überarbeitet und durch eine korrigierte Fassung ersetzt worden. Diese steht auf den Internetseiten der BG zum Herunterladen bereit.
Text: arbeitssicherheit.de, bghm.de
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