Der Fachausschuss „Chemie" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, der Länderausschuss für Sicherheit und der UA 5 des Ausschusses für Betriebssicherheit des Ministeriums für Arbeit und Soziales haben sich im Frühjahr 2009 abschließend mit drei speziellen Fragen zur Einteilung explosionsgefährdeter Bereiche in Zonen auseinandergesetzt. Die Fragen und deren Antworten wurden nicht nur in die EX-RL und das Kompendium eingestellt sondern auch auf der Homepage der BG Chemie veröffentlicht:
Wann ist ein explosionsgefährdeter Bereich in Zone 0 bzw. Zone 20 einzustufen?
Welche Betriebszustände gehören hinsichtlich der Zoneneinteilung gemäß Anhang 3 der Betriebssicherheitsverordnung zum „Normalbetrieb"?
Ist bei einmaligen zeitlich eng begrenzten Tätigkeiten mit Stoffen, bei denen eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, eine Zoneneinteilung erforderlich?
Quelle: BG Chemie - http://www.exinfo.de