Husten, Schnupfen, Heiserkeit - Grund genug, das Bett zu hüten. Das sehen viele Beschäftigte aber anders. Wie viele Arbeitnehmer trotz Krankheit ihrer Arbeit nachgehen, zeigen die Ergebnisse einer aktuelle Studie.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie das Bundesinstitut für Berufsbildung sind der Frage nachgegangen, wie viele Arbeitnehmer trotz Krankheit zur Arbeit gehen. Das Ergebnis ist erstaunlich. Es zeigt, dass das Pflichtgefühl der Beschäftigten in Deutschland weit höher ist, als offizielle Statistiken ausweisen.
Die Befragung der Bundesanstalt von 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland ergab, dass jeder zweite Arbeitnehmer trotz Krankheit zur Arbeit geht. Innerhalb der letzten 12 Monate sind die Beschäftigen im Durchschnitt an 11,5 Tagen ihrer Arbeit weiter nachgegangen, obwohl sie gesundheitlich angeschlagen waren. An 17,4 Tagen dagegen sind sie zuhause geblieben. Dieses Verhalten kommt am häufigsten in Berufen der Bau- und Landwirtschaft sowie in Sozial-, Erziehungs- und Gesundheitsberufen vor.
Durch Krankheit Job-Verlust?
Gründe dafür gibt es viele: Besonders häufig gaben die Beschäftigen an, dass sie sich wegen Leistungs-, Termin- und Zeitdruck auch in schlechter Verfassung zur Arbeit schleppen und sich nicht krankschreiben lassen wollen. Das Pflichtgefühl spielt eine große Rolle, vor allem dann, wenn keine Vertretung vorhanden ist oder psychischer Druck dahinter steckt. Viele Beschäftigte glauben nämlich, wer lange oder häufig krank ist, verliert seinen Job.
Risiko der Langzeitarbeitsunfähikgeit nicht unterschätzen
Von den 57 Prozent der Befragten, die auch im Krankheitsfall am Arbeitsplatz erschienen, ließen sich die meisten (36 Prozent aller Befragten) aber auch zeitweise krankschreiben. Rund ein Viertel der Befragten (27 Prozent) war gar nicht krank. Häufig treten Beschäftigte mit Einverständnis der Arbeitgeber schon vor Ablauf ihrer Krankschreibung die Arbeit wieder an. Denn Fakt ist: eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beinhaltet kein Arbeitsverbot. Auch wenn dem Arbeitgeber dieses Verhalten der Beschäftigten entgegenkommt und der Beschäftigte dadurch keine versicherungsrechtlichen Nachteile zu befürchten hat, sollte von Seiten des Arbeitgebers die Fürsorgepflicht im Vordergrund stehen. Es gilt in jedem Fall zu prüfen, ob der Mitarbeiter auch wirklich in der Lage ist, die Arbeit vorzeitig wieder aufzunehmen. Es besteht immerhin das Risiko, dass Beschäftigte, die vor vollständiger Genesung wieder arbeiten, einen Rückfall erleiden. Sie setzen sich so der Gefahr einer Langzeitarbeitsunfähigkeit aus.
Quelle/Text: rp-online, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © NOBU - Fotolia.com
Berufskrankheit: Lesen Sie auch »Richtiges Verhalten bei Verdacht auf Berufskrankheit« >>