Fachbeitrag  Arbeitssicherheit, Brandschutz, PSA  

Spezielle Kriterien bei Industrieschutzhelmen für die Arbeitssicherheit

Alles Gute kommt von oben - für viele Beschäftigte der Baubranche und Industrie trifft das nicht zu. Rund 14.000 Kopfverletzungen registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft im Jahr 2007, dabei überlebten 55 Mitarbeiter den Unfall nicht. In der allgemeinen gewerblichen Wirtschaft ereigneten sich im selben Zeitraum mehr als 95.500 Kopfverletzungen, darunter 165 tödliche Unfälle.

Die Risiken werden vor Ort vielfach unterschätzt: »Was soll in der Höhe schon passieren«, lautet einer der häufigsten Einwände. Dabei wird jedoch übersehen, dass schon ein kleines Werkzeug, das aus wenigen Metern Höhe auf den Kopf eines Arbeiters fällt, tödliche Verletzungen verursachen kann - im Fallen erhöht sich das Gewicht eines Gegenstandes um ein Vielfaches.

Oft trägt auch die Vernachlässigung der Helmpflicht zur Schwere der Folgen bei oder es werden mangelhafte Helme verwendet. »Wer auf der Baustelle auf einen intakten Schutzhelm verzichtet, riskiert schlimme, oft sogar tödliche Verletzungen«, bestätigt Rainer Prestin, Vorstandsvorsitzender der BG Bau. Ähnlich sieht es bei Tätigkeiten in anderen Branchen aus, die einen Schutzhelm erfordern. Grundlage für die Auswahl und Verwendung der Helme ist die BGR 193 »Benutzung von Kopfschutz«.

Helm oder Kappe?

PSA-Hersteller bieten Kopfbedeckungen in allen erdenklichen Varianten an. Darunter findet sich auch oft die sogenannte Anstoßkappe, die jedoch nur einen Zweck erfüllt: Wie schon der Name vermuten lässt, bietet sie einen Puffer beim Anstoßen des Kopfes. Dafür sorgt der vorstehende Schirm dieser Kappe, die in ihrer Form einer Baseballmütze ähnelt.

In manchen Situationen ist diese leichte Kopfbedeckung eine sinnvolle und ausreichende Maßnahme, etwa bei bestimmten Arbeiten in beengten Verhältnissen oder beim Be- und Entladen von Fahrzeugen, und sie kann auch als Sonnenschutz dienen. Doch die Anstoßkappe darf nicht anstelle eines Industrieschutzhelmes getragen werden: Diese PSA ist erforderlich, sobald der Kopf des Arbeiters zum Beispiel von herabfallenden, pendelnden, umfallenden oder wegfliegenden Gegenständen getroffen werden könnte.

Extreme Einsatzbedingungen

Doch auch hier genügt es nicht, den erstbesten Plastikhelm aufzusetzen: Jeder Industrieschutzhelm muss bestimmte Basisanforderungen erfüllen. Dazu zählen die Faktoren Stoßdämpfung, Durchdringungsfestigkeit und Brennverhalten des Helmschalenmaterials. Ausschlaggebend für die Wahl sind jedoch die konkreten Einsatzbedingungen, denn das Schalenmaterial muss unter Umständen extreme Belastungen verkraften können. Bei Heißarbeiten etwa sind Helme erforderlich, die Metallspritzern standhalten. Von Bedeutung können aber auch eine besonders hohe Seitenstabilität oder elektrisch isolierende Eigenschaften sein - hier ist zu berücksichtigen, ob der Helm für elektrische Arbeiten bis 440 oder 1 000 Volt zugelassen wurde.

Extrem hitzebeständig und resistent gegen viele chemische Einflüsse sind duroplastische Kunststoffe, auch bekannt als Duroplasten. Beispielsweise werden in Gießereien, Schweißereien, Härtereien, Glashütten, Verzinkereien und anderen Heißbetrieben bevorzugt Hitze-Schutzhelme aus textilverstärktem Phenolkunstharz eingesetzt. Ihre Schale ist nicht brennbar, schmilzt nicht und verkohlt erst bei Temperaturen von mehr als 1 000 Grad Celsius.

Schutzschalen aus Thermoplasten dagegen verformen sich schon bei weitaus geringerer Hitze, unter normalen Arbeitsbedingungen können sie aber eingesetzt werden. Die Bruchfestigkeit bleibt auch bei moderater Kälte erhalten - in der Regel gelten hier minus 40 Grad Celsius als Grenzwert.

Industrieschutzhelme bei erhöhten Risiken

Für Schutzhelme bei industriellen Tätigkeiten, die ein überdurchschnittliches Verletzungsrisiko des Kopfes bergen, wurde im März 2006 eine eigene Norm herausgegeben: Die DIN EN 14052 »Hochleistungs-Industrieschutzhelme« beinhaltet zum Beispiel auch optionale Anforderungen an die mechanische Festigkeit des Helmes bei Strahlungswärme. Die größte Neuerung aber sind erhöhte Anforderungen an die Stoßdämpfungseigenschaften und die Durchdringungsfestigkeit des Helmes.

Im Gegensatz zur bewährten DIN EN 397 »Industrieschutzhelme«, die diese Eigenschaften lediglich im Scheitelbereich des Helmes überprüft, soll der Industrieschutzhelm nach DIN EN 14052 auch den Schutz bei einem seitlichem Aufprall von Lasten gewährleisten. Außerdem regt die Norm ausdrücklich dazu an, Hochleistungs-Industrieschutzhelme mit zusätzlichen Schutzvorrichtungen auszurüsten, beispielsweise mit integrierten Klappvisieren als Augenschutz.

Dennoch: Nach Angaben der Berufsgenossenschaften kann auch die Verwendung von Hochleistungs-Industrieschutzhelmen Kopfverletzungen nicht gänzlich ausschließen. Sie minimiert aber bei stark gefährdenden Tätigkeiten das Risiko, Schädelbrüche, Hirn- oder Halsverletzungen zu erleiden. Ob Industrieschutzhelme nach DIN EN 397 oder nach DIN EN 14052 zum Einsatz kommen, muss der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung ermitteln.

Tragekomfort und Akzeptanz steigern

Immer wieder klagen Beschäftigte darüber, dass ein Schutzhelm lästig sei oder gar die Arbeit behindere. Doch mit dem richtigen Helm sind diese Einwände passé: Um die Akzeptanz zu erhöhen, wurde der Tragekomfort laufend verbessert und weiterentwickelt. Für kalte Tage bieten die Hersteller Winterhauben mit Ohren- und Nackenschutz an; bei Hitze verschaffen Belüftungsöffnungen Erleichterung.

Ein wesentlicher Faktor aber ist und bleibt die Passform. »Gewicht, Innenausstattung und Geometrie des Helmes beeinflussen den Tragekomfort«, erklärt Dipl.-Ing. Jörg Schneider, Stellvertretender Leiter des PSA-Fachausschusses und Obmann des Sachgebiets Kopfschutz bei der BG Bau. So könne eine geschickte Geometrie der Schale einen Helm spürbar leichter wirken lassen. Damit der Helm optimal sitzt, sei vor allem das System zur Größeneinstellung zu beachten. Eine Standardeinstellung in 5-Millimeter-Schritten ist eben weniger anpassungsfähig als die stufenlose Einstellmöglichkeit bei einem Drehverschluss. Bei der Innenausstattung werden 6-Punkt-Textil-Bebänderungen hinsichtlich Sitz und Tragekomfort besser bewertet als 4-Punkt-Bebänderungen aus Kunststoff.

Sinnvolles Zubehör oder Schnickschnack?

Visiere, Gehörschützer, Lampen, Nackenschutz, Gesichtsscheiben... Die Hersteller bieten zu den Helmen eine Unmenge an Zubehör an. Doch vernünftig eingesetzt, kann von überflüssigem Schnickschnack nicht die Rede sein. »Die angebotenen Zubehöre sind in den entsprechenden Einsatzbereichen äußerst sinnvoll«, bestätigt Schneider. Welcher Helm und welches Zubehör auszuwählen ist, müsse letztendlich die Gefährdungsbeurteilung ergeben. Auf jeden Fall seien die Angaben der Hersteller zu beachten, da nicht jeder Gehörschutz oder Augenschutz mit jedem Helm kompatibel ist.

Merkmale eines geprüften Kopfschutzes

Sämtliche Industrieschutzhelme sind gemäß der PSA-Herstellerrichtlinie bei einer gemeldeten Stelle einer EG-Baumusterprüfung zu unterziehen, bevor sie innerhalb der Europäischen Gemeinschaft in den Verkehr gebracht werden. Auf dem Helm muss, zusätzlich zum CE-Zeichen, die vierstellige Kennziffer der Produktüberwachungsstelle angegeben sein. Grundlage für dieses Verfahren bildet die DIN EN 397 beziehungsweise die DIN EN 14052. Die neue Norm für Hochleistungs-Industrieschutzhelme gewährleistet, dass auch Kopfschutz, der die Zusatzanforderung »Strahlungswärme« erfüllt, der Produktionsüberwachung unterliegt. Mit der entsprechenden Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller oder sein Vertreter, dass die für diesen Nachweis vorgeschriebenen Verfahren durchgeführt wurden und die Konformität des Produkts ergeben haben.

Zu beachten ist auch das eingeprägte Haltbarkeitsdatum, das jedoch nur als Richtwert dienen kann: Ist der Helm zum Beispiel intensiver Sonneneinstrahlung ausgesetzt, sind Abweichungen möglich. Doch auch hier machen sich die Hersteller Gedanken: Unlängst wurde ein Helm auf den Markt gebracht, der die UV-Belastung anzeigt.

Christine Lendt

Teaserfoto: © Teamarbeit - Fotolia.com

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