Die Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 schreibt als autonome Rechtsnormen der Berufsgenossenschaften den für erforderlich gehaltenen sicherheitstechnischen Stand im Bereich der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel seit vielen Jahren fest. Seit dem 12. November 2007 ist allerdings - in der Praxis weitgehend unbemerkt - die Technische Regel Betriebssicherheit 2131 "Elektrische Gefährdungen" (TRBS 2131) durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bzw. durch die Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden.
Diese Technische Regel konkretisiert die seit 2002 existierende Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen im Bereich der elektrischen Gefährdungen.
Das Seminar „Ablösung der BGV A3 durch die TRBS 2131" am 16. und 17. November 2009 im Essener Haus der Technik behandelt unter der Leitung von Dipl.-Ing. Ralf Ensmann die gesetzlichen Grundlagen, die aktuellen Verordnungen und Vorschriften, die unterschiedlichen Verantwortungsarten sowie die Möglichkeiten und Folgen der Delegation von Unternehmeraufgaben.
Besonders praxisorientiert ist der Vergleich der TRBS 2131 in ihrer Gesamtheit mit der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3. So können die Teilnehmer ihr tägliches betriebliches Handeln an den neuen Vorgaben der TRBS 2131 messen und beurteilen, ob sie sicher und voraussehend arbeiten.
Das Seminar zur TRBS 2131 richtet sich an alle, die verantwortlich als Vorgesetzte, Elektrofachkräfte, Sicherheitsfachkräfte oder Ausbilder mit elektrischen Anlagen umgehen.
Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 0201/1803-344 (Frau Andrea Wiese), Fax 0201/1803-346 oder im Internet unter www.elektroexperten.de oder
http://www.hdt-essen.de/htd/veranstaltungen/W-H010-11-507-9.html