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Praxishilfe: Kampf dem Staub

Klein aber oho! Staub ist manchmal so fein, dass er mit bloßem Auge kaum zu erkennen ist. Wird er eingeatmet, kann er aber eine große gesundheitsschädigende Wirkung haben. Hier gibt's zehn Regeln zur Staubbekämpfung.


Staub kann Krebs erzeugen

Staub besteht aus winzig kleinen Partikeln, die so leicht sind, dass sie durch die Luft schweben und sich über Geräte, Gegenstände und Personen legen. Verursacht wird er beim Einsatz von pulverförmigen Rohstoffen, bei der Verarbeitung von Baustoffen oder bei Säuberungsarbeiten.

Staub nur als »Dreck« abzutun wäre ein folgenschwerer Fehler, denn, enthält er giftige Gefahrstoffe, die beim Einatmen in den menschlichen Körper gelangen, kann er Reizungen oder Entzündungen der oberen Atemwege, Hustenreiz oder - im schlimmsten Fall - Krebs erzeugen.

Daher hat die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zehn goldene Regeln zur Staubbekämpfung verfasst.

Zehn Regeln zur Staubbekämpfung

  • 1. Regel: Staub erst gar nicht entstehen lassen

Wo kein Staub ist, kann er über die Luft auch nicht in die Atemwege gelangen.

  • 2. Regel: Staubarme Materialien verwenden

Checken Sie, ob der Ersatz durch Materialien, die weniger Staub verursachen, möglich ist.

  • 3. Regel: Möglichst in geschlossenen Anlagen arbeiten

Staubintensive Materialien in einem geschlossenen System verarbeiten, so wird die Verbreitung von Staub eingeschränkt. Experten sprechen von einer sogenannten Kapselung beziehungsweise Einhausung.

  • 4. Regel: Staub unmittelbar an der Entstehungsstelle absaugen

Kann das Austreten von Staub auch durch geeignete Maßnahmen wie die Kapselung oder Einhausung (siehe Regel 3) nicht vollständig verhindert werden, sollte Staub direkt an möglichen Austrittstellen abgesaugt werden.

  • 5. Regel: Absaugungen optimieren und regelmäßig warten

Absauganlagen wennmöglich von Experten konzipieren und aufbauen lassen.

  • 6. Regel: Arbeitsräume ausreichend lüften

Durch ausreichendes Lüften werden Staubpartikel in Räumlichkeiten verdrängt oder zumindest stark verdünnt.

  • 7. Regel: Abfälle sofort und staubfrei beseitigen

Stäube umgehend fachgerecht entsorgen, um eine weitere Verbreitung zu vermeiden.

  • 8. Regel: Arbeitslätze regelmäßig reinigen

Um Gegenstände von feinen Staubschichten zu reinigen, sollten Arbeitsplätze regelmäßig gesäubert werden.

  • 9. Regel: Arbeitskleidung sauber halten
  • Staub legt sich während der Arbeit auch auf der Arbeitskleidung (Schutzkleidung) ab. Diese sollte regelmäßig gewechselt beziehungsweise gereinigt werden.

  • 10. Regel: Bei staubintensiven Arbeiten Atemschutz benutzen

Bei Tätigkeiten in staubintensiven Räumlichkeiten zum Schutz vor Staub unbedingt eine Atemschutzmaske tragen.

»Gib dem Staub keine Chance - Zehn goldene Regel zur Staubbekämpfung« - die Broschüre stellt die VBG auf ihrer Internetseite kostenlos zur Verfügung.

Text: VBG, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Kzenon - Fotolia.com

Umgang mit Gefahrstoffen: Lesen Sie auch »Die »unsichtbaren Gefahren« sichtbar machen« >>


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