Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Nachlese A + A 2009 - Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

Große Themen einer gelungenen Veranstaltung: Autoren von arbeitssicherheit.journal berichten über die Lage beim Katastrophenschutz, die aktuelle Diskussion rund um die Nanotechnologie und Neues zur Prävention gegen die Berufskrankheit Nummer eins: Schwerhörigkeit.

Erstmalig Forum zum Katastrophenschutz

Im Rahmen der internationalen Fachmesse A+A 2009, widmete sich der 31. internationale A+A Kongress erstmalig dem Thema Katastrophenschutz. In Vorträgen und Präsentationen diskutierten Vertreter von Unternehmen, Verbänden, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, Bundes- und Länderpolizeibehörden, des Bundesinnenministeriums (BMI), der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW), des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) sowie der Humboldt-Universität Berlin die zentralen Fragestellungen und notwendigen Maßnahmen eines angenommenen Gefahrgutunfalls im Hauptbahnhof der Stadt A.

Behandelt wurden auch die mit dem Unfall zusammenhängenden notwendigen Maßnahmen der Räumung und Evakuierung sowie die der technischen Hilfeleistung und der medizinischen Rettungsmaßnahmen. Ergänzend demonstrierten im Freigelände die Einsatzkräfte des THW, des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), der Werkfeuerwehr Henkel, der Berufsfeuerwehr Düsseldorf, der Fliegerstaffel West der Bundespolizei und die Drägerwerke mit ihren Spezialgerätschaften die verschiedenen Möglichkeiten zur Gefahrenbewältigung.

Zentrales Thema: Schutz von Kritischen Infrastrukturen

Die Infrastrukturen sind die Lebensadern eines jeden Landes und daher von lebensnotwendiger Bedeutung. Nach einer 2003 getroffenen Übereinkunft der Regierungsressorts zählen in Deutschland zu Kritischen Infrastrukturen (KRITIS): »Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden«.

Die Kritischen Infrastrukturen werden derzeit in acht Sektoren untergliedert. Dazu zählen:

  • Energieversorgung (Elektrizität, Gas, Öl),
  • Telekommunikation und Informationstechnik,
  • Versorgung (unter anderem Trinkwasser, Ernährung, Gesundheitswesen, Notfall-/Rettungswesen, Entsorgung),
  • Transport und Verkehrswesen (einschließlich Postwesen),
  • Gefahrstoffe (Gefahrguttransporte, empfindliche Industrien, Rüstung),
  • Finanz-, Geld- und Versicherungswesen,
  • Behörden und öffentliche Verwaltung sowie
  • Sonstige (Großforschungseinrichtungen, symbolträchtige Bauwerke, Kulturgut, Medien).

Da mehr als 80 Prozent der Kritischen Infrastrukturen von privaten beziehungsweise privatisierten Unternehmen betrieben und gesteuert werden, besteht eine klare Gemeinschaftsaufgabe zu deren Schutz. Staat, Kommunen und Privatwirtschaft tragen hier eine gemeinsame Verantwortung als Teil der gesamtstaatlichen Sicherheits- und Notfallvorsorge für die Bevölkerung.

Hans T. Rosarius

 

Nanopartikel am Arbeitsplatz:
Schutz und Vorsorge auch ohne Grenzwerte

Nanomaterialien kommen heute in der Medizin, aber auch z.B. bei Hightech-Stoffen für persönliche Schutzausrüstungen zum Einsatz. Den sicheren Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz beleuchtete eine 6-teilige Vortragsreihe unter Federführung der DGUV im Rahmen der A+A am 5.11. in Düsseldorf.

Nach einer Einführung in die Thematik stellte Dr. Markus Berges vom BGIA an den Beispielen einer TiO2-Abfüllstation und der Herstellung von Kohlenstoff-Nano-Röhrchen (CNT) die Problematik der Erfassung und Bewertung von Nanopartikeln vor: Allein die Anzahl der Partikel pro cm³ Luft sagt noch nichts über Gefährlichkeit und Toxikologie, auch Größe und Dichte der Teilchen spielen eine Rolle.

Dr. Dirk Dahmann vom Institut für Gefahrstoff-Forschung in Bochum informierte anschließend über das deutsche NanoCare-Projekt, insbesondere Untersuchungen zur Freisetzung von ultrafeinen Stäuben durch nanoskalige Materialien. Das Staubungsverhalten bleibt wichtiger Faktor in der Risikoabwägung, bei einer hohen Exposition muss jedoch die toxikologische Bewertung hinzukommen.

Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz

Dr. Martin Klenke von der NanoGate AG stellte das EU-Programm NanoSafe2 vor und erläuterte Schutzmaßnahmen bei typischen Arbeitsplatz-Szenarien wie Herstellung, Weiterverarbeitung, Transport oder Umlagerung. Am Beispiel eines Silanisierungsverfahrens wies er die Wirksamkeit einer Absaugung nach und forderte, kritische Arbeitsplatzdistanzen zu bestimmen, da in Sprühprozessen erhebliche Mengen an Nanopartikeln freigesetzt werden können.

Insgesamt wurde in den Präsentationen und Diskussionsbeiträgen deutlich, dass sich eine Vielzahl von Akteuren und Gremien auf nationaler wie internationaler Ebene intensiv mit potenziellen Gesundheitsrisiken von Nanomaterialien am Arbeitsplatz beschäftigten. Gerade weil jedoch immer deutlicher wird, wie wenig wir über die Gefährlichkeit gesichert wissen, ist eine Vorsorge am Arbeitsplatz durch Schutz vor Einatmen, Berühren oder Verschlucken wichtig und - wie mehrfach deutlich wurde - auch möglich.

Dr. Friedhelm Kring

 

Gehörschutz: Kleiner Aufwand mit großer Wirkung

Auf der diesjährigen A+A befassten sich zwei Vorträge besonders mit der Funktion von Gehörschutzstöpseln. Bratt Witt vom amerikanischen Unternehmen Sperian Hearing Protection referierte über Tests, die zeigen, welche Dämmung tatsächlich mit Gehörschutzstöpseln erreicht wird - unabhängig vom Dämmungswert, der für den Gehörschutz angegeben worden war. Die Tests ergaben, dass komplett identische Gehörschutzstöpsel für die unterschiedlichen Probanden komplett unterschiedliche Ergebnisse brachten: von quasi keinem Schutz bis hin zu einer höheren Dämmung als auf der Verpackung angegeben war. Das lässt sich nur so erklären, dass viele Mitarbeiter ihre Einmalstöpsel, aber auch Otoplastiken nicht richtig einsetzen. Fazit: Die Mitarbeiter müssen eingewiesen werden. Es muss wenigstens einmal individuell gezeigt werden, wie Einmalgehörschutz ordnungsgemäß eingesetzt wird. Hier zeigt sich, dass schon ein kleiner Schulungsaufwand große Wirkung hat.

Nicht passender Ohrschutz kann neben der Veränderung durch Alter unterschiedliche Ursachen haben. Haare und Ohrenschmalz können negativen Einfluss ausüben, die Otoplastik kann zu rasch ausgespritzt worden sein oder sie füllt den Gehörgang nicht richtig aus. So bedarf es nicht nur einer Funktionskontrolle vor der Auslieferung (Baumusterprüfung), sondern auch wiederkehrender Kontrollen im Unternehmen. Dazu gehören einfache Drucktests und objektive aktive Schallmessungen vor und hinter dem Ohr. Die Lärm- und Virbations-Arbeitsschutzverordnung gibt vor, dass über 8 Stunden der im Ohr gemessene Wert 85 Dezibel im Mittel nicht überschreiten darf. Die BG-Regel 194 beschreibt u.a. ganz genau, wie Dämmung gemessen wird und welche Prüfungen nötig sind, um eine Langzeitschutzwirkung mit Otoplastiken zu erreichen.

Kirsten Rein

 

Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Auszug des im arbeitssicherheit.journal 3.09 erschienenen umfangreicheren Artikels.

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