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Korrekt kennzeichnen: Was Sie über Sicherheitszeichen wissen sollten

Sicherheitskennzeichnung ist in Unternehmen besonders wichtig.
Foto: © vektorisiert - stock.adobe.com

Es gibt sie in jedem Unternehmen: Sicherheitszeichen. Sie kommen immer dann zum Einsatz, wenn eine Gefährdung am Arbeitsplatz nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen ausgeräumt werden kann. Sie sind die letzte Sicherheitsinstanz. Was Unternehmen bei der korrekten Kennzeichnung innerhalb Ihres Betriebs unbedingt über die Bedeutung und die Gestaltung wissen sollten.

Bedeutung von Sicherheitszeichen

Wichtig bei der Verwendung der Sicherheitszeichen ist das Wissen um ihre Bedeutung. Es gibt Verbotsschilder, zum Beispiel »Zutritt verboten!«. Sie weisen darauf hin, dass ein bestehendes Restrisiko durch das ausgewiesene Verbot vollständig ausgeräumt werden kann. Dann gibt es die Gebotszeichen, wie etwa »Schutzkleidung benutzen!«, die bei Beachtung ein Restrisiko nahezu ausschließen. Und es gibt Warnzeichen, beispielsweise »Achtung, Rutschgefahr!«. Diese weisen auf ein bestehendes Restrisiko hin.

Gestaltung von Sicherheitszeichen

Sicherheitszeichen können in unterschiedlicher Form verwendet werden: als Schild, Aufkleber oder aufgemalte Symbole. Wichtig sind dabei die regelmäßige Kontrolle und Instandsetzung. Ist ein Sicherheitskennzeichen kaputt oder unleserlich, muss es umgehend erneuert werden. Nur so ist die Wirksamkeit der Sicherheitszeichen gegeben.

Selbst ist der Mann oder die Frau, aber bitte nicht bei Sicherheitszeichen. Bitte verzichten Sie auf die Gestaltung eigener Sicherheitskennzeichen. Die Berufsgenossenschaften stellen ihren Mitgliedunternehmen meist eine Sammlung der am häufigsten verwendeten Symbole zur Verfügung.

Die Auswahl beziehungsweise die Erfordernis einer Sicherheitskennzeichnung innerhalb eines Unternehmens erfolgt beziehungsweise ergibt sich durch die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Sicherheitskennzeichnung gemäß der betrieblich vorhandenen Gefahrenlagen und Hinweiserfordernissen innerhalb eines Betriebes erfolgt.

Quelle/Text: BGHM, Redaktion arbeitssicherheit.de

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