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Kein heimliches Bespitzeln von Firmenpersonal

Unternehmen dürfen ihre Mitarbeiter nicht mehr heimlich filmen, erhalten jedoch bei der sogenannten »offenen Videoüberwachung« mehr Rechte. Die Bundesregierung will mit dem Gesetz Klarheit im Arbeitnehmerdatenschutz schaffen. Allerdings stießen die Pläne auf den Widerstand.


Einen »Anschlag auf die Arbeitnehmerrechte« nannte DGB-Chef Michael Sommer den Gesetzesvorstoß. Wegen der künftig herrschenden Mindeststandards ist auch die Arbeitgeberseite unzufrieden. Für die Nutzung von Daten aus sozialen Netzwerken wie Facebook gelten bald neue Maßstäbe, auch im Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen.

Der Gesetzentwurf wurde veranlasst, nachdem diverse Einzelhandelsketten, die Deutschen Telekom und die Bahn ihr Personal heimlich ausspioniert hatten. CSU-Innenexperte Michael Frieser sagte in der ARD, dass in Zukunft kein Arbeitnehmer mehr »Angst vor Bespitzelung« zu haben brauche. »Geheim gefilmte Videoaufnahmen von Arbeitnehmern wird es in diesem Land nicht mehr geben.« Das neue Gesetz kann durch den Bundesrat nicht blockiert werden.

Laut Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, werde die legale offene Videoüberwachung am Arbeitsplatz an strikte Vorgaben gebunden und dürfe nicht eingesetzt werden zur Verhaltens- bzw. Leistungskontrolle. Entscheidend sei die Erforderlichkeit der Überwachung, beispielsweise in Hinblick auf die Arbeitssicherheit. Kameras in Umkleidekabinen, Schlafräumen oder im Sanitärbereich sind ohnehin grundsätzlich ausgeschlossen.

Kritik der Gewerkschaften an Koalitionsplänen

Die Regeln für die offene Videoüberwachung gehen den Gewerkschaften allerdings zu weit. In der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« verwies IG-Metall-Justiziar Thomas Klebe auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Bisher sei Videoüberwachung nur vorübergehend und allein aus konkretem Anlass erlaubt, nun werde sie ohne zeitliche Beschränkungen und auch zur Qualitätskontrolle, also de facto als »Vorratsdatenspeicherung« ermöglicht. In der ARD sagte Sommer, dass die Gewerkschaften »diese Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte« nicht hinnehmen würden, und kündigte dementsprechend Widerstand an. Um eine überstürzte Gesetzesverabschiedung zu verhindern, rief auch der Linken-Innenpolitiker Jan Korte zu breitem Protest auf.

Facebook-Nutzung an Zustimmung geknüpft

Die Regelungen zur Nutzung von Facebook, Xing und anderen Internet-Netzwerken sowie Computerdaten sind ebenfalls klärungsbedürftig. Wie Gisela Piltz erläutert, müsse bereits bei der Einstellung von Mitarbeitern die Datenerhebung an präzise Voraussetzungen gebunden sein. Daten aus sozialen Netzwerken dürften vom Arbeitgeber nur dann berücksichtigt werden, wenn der Betroffene ausdrücklich zustimme. Der Abgleich persönlicher Daten wie beispielsweise Kontonummern dürfe allein zur Aufdeckung massiver Pflichtverletzungen oder Straftaten erfolgen. Diese Standards seien rechtlich bindend und dürften auch nicht mit Zustimmung des Betriebsrates aufgehoben werden.

Quelle/Text: de.reuters.com, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © lassedesignen - Fotolia.com

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