Im August und September beginnen viele junge Menschen ihre Berufsausbildung. Im Sinne des Jugendarbeitsschutzes tragen Betriebe dabei besondere Verantwortung. Denn: Vor allem Jugendliche befinden sich physisch und psychisch noch in der Entwicklung.
Gesundheit am Arbeitsplatz gewährleisten
Für Auszubildende ist das ein großer Schritt: Die Schule ist beendet und neue Herausforderungen warten auf sie. Egal ob technische oder kaufmännische Berufe: In der für Jugendliche ungewohnten Situation lauern durchaus Gefahren. Für Ausbildungsbetriebe gibt es daher hinsichtlich Arbeitssicherheit einiges zu beachten. Denn sie haben die Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Die Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber ist im Arbeitsschutz von großer Bedeutung. Insbesondere für Jugendliche empfiehlt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland, ein personenbezogenes und individuelles Vorgehen. Während der eine Auszubildende schwere Gegenstände ohne Gesundheitsbeeinträchtigung heben könne, befinde sich ein anderer gleichaltriger Kollege eventuell noch im Wachstum.
Schutzmaßnahmen aktiv Erarbeiten und Einüben
Die Sicherheitsunterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit beziehungsweise vor Beginn der Beschäftigung stattfinden. Darüber hinaus gilt für unter 18-Jährige: Mindestens halbjährlich ist eine erneute Sicherheitsunterweisung notwendig. Auch hier rät Lüth zu einem individuellen, aber vor allem jugendgerechten Vorgehen. Der Grund: Die Gedanken und Handlungen von Jugendlichen sind andere als die ihrer älteren Kollegen. Schutzmaßnahmen im Vortragsstil zu vermitteln, funktioniert in der Regel schlecht. Wesentlich effektiver gestaltet sich aktives Erarbeiten und Einüben von Maßnahmen im Arbeitsschutz. So vermitteln Betriebe deutlich, warum eine Schutzausrüstung wie beispielsweise Schutzhelm und -brille notwendig sind.
Quelle/Text: TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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