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Geänderte TRBS 2111: Neufassung veröffentlicht

Der Ausschuss für Betriebssicherheit hat die Technische Regel für Betriebssicherheit 2111 »Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen« vollständig überarbeitet.


Neuveröffentlichung mit reduziertem Umfang

In der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2111 »Mechanische Gefährdungen - Allgemeine Anforderungen« geht es um mechanische Gefährdungen bei der Arbeit. Die Regel berücksichtigt Gefährdungen durch kontrolliert bewegte ungeschützte Teile, unkontrolliert bewegte Teile, gefährliche Oberflächen, durch Stürze, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken sowie durch Lastentransporte und die Nutzung mobiler Arbeitsmittel. Die TRBS wurde vom Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) überarbeitet und neu veröffentlicht.

Mit der Überarbeitung reduziert sich der Umfang der Regel: Die Teile TRBS 2111, TRBS 2111 Teil 1, TRBS 2111 Teil 2 und TRBS 2111 Teil 3 hat der ABS nun in einen einzigen Teil (TRBS 2111) zusammengeführt. Allein die TRBS 2111 Teil 4, die Schutzmaßnahmen vor mechanischen Gefährdungen durch die Verwendung von mobilen Arbeitsmitteln beschreibt, bleibt leicht abgeändert bestehen, befindet sich aktuell aber auch in der Überarbeitung. Demnach existieren derzeit die TRBS 2111 sowie die TRBS 2111 Teil 4. Die Änderungen sind mit der Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 28/29, S. 594) in Kraft getreten.

Anpassung an den aktuellen Stand der Technik

Die TRBS 2111 wurde wegen der vielen ähnlichen und identischen Inhalte und Bewertungen zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sowie zu Schutzmaßnahmen innerhalb der einzelnen Teile überarbeitet. Gleichzeitig hat der ABS die TRBS 2111 an den aktuellen Stand der Technik angepasst und neue ergonomische und sicherheitstechnische Erkenntnisse berücksichtigt.

In Kapitel 5 der neu gefassten TRBS 2111 erläutert der ABS technische, organisatorische sowie personenbezogene Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Arbeit, die am Beispiel von Arbeiten an einer Presse beziehungsweise an anderen Maschinen dargestellt sind. Die Beispiele sind nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin branchenübergreifend und Unternehmen bei der Ermittlung von mechanischen Gefährdungen helfen.

Überarbeitung der TRBS 2111 Teil 4

Wann die TRBS 2111 Teil 4 »Mechanische Gefährdungen - Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen durch mobile Arbeitsmittel« fertig überarbeitet und veröffentlicht wird, war bei der Veröffentlichung dieser Meldung noch unklar. Der Redaktion liegen keine genauen Angaben vor.

Quelle/Text: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Kzenon - Fotolia.com


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