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Geändert: TRGS 525 »Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung«

Am 13. Oktober 2014 wurde die Neufassung der TRGS 525 im Gemeinsamen Ministerialblatt (Nr. 63) veröffentlicht. Das hat sich geändert.


Erweiterter Gültigkeitsbereich der TRGS 525

Eine wichtige Änderung der TRGS 525 »Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung« betrifft ihren Geltungsbereich. Da die Neufassung um die Veterinärmedizin ergänzt wurde, ist sie nun für den gesamten Bereich der Medizin gültig. Der Geltungsbereich erstreckt sich somit auf alle ambulanten und stationären Einrichtungen der Human- und Veterinärmedizin. Dazu zählen Arztpraxen und Krankenhäuser, Apotheken und Pflegeeinrichtungen, Rettungs- und Krankentransportdienste sowie medizinische Untersuchungseinrichtungen für Körpergewebe und -flüssigkeiten, aber auch für alternativmedizinische Einrichtungen.

Inhaltliche Aktualisierungen

Eine weitere Ergänzung betrifft das Kapitel über Arzneimittel mit CRM-Eigenschaften, also über Medikamente, denen eine krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende beeinträchtigende Eigenschaft zugeschrieben wird. Der Abschnitt wurde intensiv geprüft und überarbeitet. Die weite Verbreitung bislang nicht berücksichtigter Therapieprinzipien wie beispielsweise monoklonale Antikörper sowie die Änderung der Rechtslage hat die Überarbeitung erforderlich gemacht.

Das Kapitel Desinfektion befindet sich mit der neuen Fassung der TRGS 525 »Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung« auf dem aktuellen Rechtsstand. Außerdem sind neue Erkenntnisse in die Schrift mit aufgenommen worden.

Ins Kapitel zur Anwendung von Narkosegasen sind ebenfalls neue Erkenntnisse eingeflossen. Außerdem hat die Ergänzung der TRGS 525 »Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung« um den Veterinärmedizinbereich eine Anpassung erforderlich gemacht. Es sind neue Verfahren zur Anästhesie, der Langzeitsedierung und in der Zahnmedizin entwickelt worden.

Abgesehen von den inhaltlichen Änderungen ist die Gliederung der TRGS 525 weitgehend gleich geblieben.

Quelle/Text: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © JPC-PROD - Fotolia.com


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