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Förderschwerpunkt Arbeitszeitberatung

Im Rahmen des "Modellprogramms zur Bekämpfung arbeitsbedingter Erkrankungen" schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den Förderschwerpunkt 2009-II "Arbeitszeitberatung - Entwicklung und Erprobung eines Praxismodells" aus.

Damit soll die Entwicklung eines übergreifenden, praxisorientierten und qualitätsgesicherten Beratungsmodells zum Thema Arbeitszeit gefördert werden. Ziel des Förderschwerpunktes ist es, insbesondere in Klein- und Mittelunternehmen aktuelle arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zur Arbeitszeitgestaltung in Form von modernen, innovativen und gesundheitsgerechten Arbeitszeitmodellen nachhaltig zu verbreiten. Dabei soll das Beratungsmodell insbesondere auf stark belastete beziehungsweise nur schwer zugängliche Branchen abzielen.

Existierende Zugänge zu Betrieben, verfügbare Beratungsansätze und Organisationsstrukturen sowie vorhandenes Informationsmaterial sollen dazu genutzt und zusammenführt werden.

Für viele Betriebe stellt die Arbeitszeitgestaltung zunehmend eine Herausforderung dar. Investitionsmittel im Produktionsbereich verlangen nach optimaler Auslastung, um bei kurzen Abschreibungszeiten möglichst profitabel und wettbewerbsfähig zu sein. Kunden erwarten Dienstleistungen rund um die Uhr. Dies erfordert ein immer höheres Maß an Flexibilität. Zugleich fordert das Arbeitszeitgesetz eine menschengerechte Gestaltung von Nacht- und Schichtarbeit auf Grundlage gesicherter arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse.

Damit werden in vielen Betrieben bereits heute erhebliche Anforderungen an die Arbeitszeitgestaltung gestellt. Faktoren wie der demografische Wandel und die Erhöhung des Renteneintrittsalters wirken sich verstärkend aus. Zudem sind aufgrund der angestrebten Erhöhung der Frauenerwerbsquote Maßnahmen unerlässlich, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Auch hier spielt die Arbeitszeitgestaltung eine erhebliche Rolle.

Vor diesem Hintergrund werden im Rahmen dieses Förderschwerpunktes die Entwicklung, Erprobung und nachhaltige Implementierung eines Praxismodells zur Arbeitszeitberatung unter besonderer Berücksichtigung von stark belasteten bzw. nur schwer zugänglichen Branchen sowie von Klein- und Mittelunternehmen gefördert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) begleitet das vom BMAS geförderte Modellprogramm fachlich. Ausgewählte Modellvorhaben erhalten Zuwendung von bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bewerbungen müssen bis zum 11. September 2009 bei der BAuA eingehen. Die gesamte Ausschreibung befindet sich unter der Adresse http://www.baua.de/modellprogramm auf der Homepage der BAuA.

Weitere Informationen zum Modellprogramm und zur Ausschreibung bei
Andrea Lohmann-Haislah
Tel.: 030 51548-4218
E-Mail: modellprogramm@baua.bund.de.

Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin http://www.baua.de

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