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Fazit zur DGUV Vorschrift 2

In Betrieben und Unternehmen hat die Einführung und Umsetzung der DGUV Vorschrift 2 gut geklappt. Die Meinung über die Wirksamkeit der Vorschrift ist jedoch geteilt.


Gut ein Jahr nach Einführung der DGUV Vorschrift 2 hat der Verband der Sicherheitsingenieure Mitglieder zur Wirksamkeit der reformierten Unfallverhütungsvorschrift befragt. Das Ergebnis: 50 Prozent der befragten Fachkräfte für Arbeitssicherheit gaben an, Unternehmen bereits nach den Vorgaben der neuen Schrift zu betreuen. Während 30 Prozent der Befragten jedoch der Meinung sind, die neuen Vorgaben stärkten die betriebliche Präventionsarbeit, konnten knapp 50 Prozent keine qualitative Veränderung durch die Einführung der DGUV Vorschrift 2 erkennen.

Positive Rückmeldungen gab es laut der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter anderem zur kommunikationsfördernden Wirkung der neuen Unfallverhütungsvorschrift. Der Austausch aller in einem Betrieb für die Arbeitssicherheit verantwortlichen Personen habe sich intensiviert. Die DGUV Vorschrift 2 habe bei allen das Bewusstsein dafür geschärft, wie wichtig Arbeitssicherheit ist.

Kritik fand hingegen der komplexe Aufbau der neuen Unfallverhütungsvorschrift. Dieser führe zu einem Kosten- und Ressourcenaufwand.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung verwertet nach eigenen Angaben alle Rückmeldungen zur weiteren Verbesserung des Regelwerks. »Alle Rückmeldungen fließen in die Evaluation der neuen Vorschrift ein«, so Dr. Walter Eichendorf, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer der DGUV.

Die DGUV Vorschrift 2 war am 1. Januar 2011 mit dem Ziel eingeführt worden, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen neu zu ordnen und zu optimieren.

Quelle/Text: DGUV, arbeitssicherheit.de
Foto: © N-Media-Images - Fotolia.com

DGUV Vorschrift 2: Lesen Sie auch »Das ändert sich mit der DGUV Vorschrift 2« >>

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