Im Mai 2017 ist die überarbeitete DGUV-Information 250-008 »Sehhilfen am Arbeitsplatz« erschienen. Das hat sich geändert.
Der Arbeitskreis »Bildschirmarbeitsplätze« des Ausschusses Arbeitsmedizin der Gesetzlichen Unfallversicherung (AAMED-GUV) hat die DGUV-Information 250-008 »Sehhilfen am Arbeitsplatz« überarbeitet. Der Grund: Die Begriffsbestimmung und Verordnungsvorgaben von Bildschirmarbeitsbrillen hatten in der Vergangenheit immer wieder zu Verwirrungen geführt. Die DGUV-Information 250-008 soll Betriebsärzten, Augenärzten sowie Betrieben bei der Indikation und dem Verordnungsprozess unterstützen.
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Die Schrift befasst sich mit typischen Problemen, die in Verbindung mit Sehleiden am Bildschirmarbeitsplatz auftreten können sowie den technischen Möglichkeiten der Korrektur. Sie gibt Empfehlungen zur Ausstattung und Beschaffenheit von Bildschirmbrillen und beschreibt den Verordnungsweg. Ergänzt wird das Informationsangebot durch Angaben zu Rechtsgrundlagen. Konkrete Praxisbeispiele veranschaulichen mögliche Kostenvarianten.
Quelle/Text: regelrechtaktuell.de, Redaktion arbeitssicherheit.de
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