Im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Expertengruppe ein neues Konzept für Grenzwerte zum Schutz von Beschäftigten am Arbeitsplatz bei Tätigkeiten mit Einwirkungen durch elektromagnetische Felder (EMF) erarbeitet.
Die Ergebnisse dienen als wissenschaftlicher Beitrag für eine mögliche Überarbeitung der EG-Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen. Die Ergebnisse sind auf der EMF-Konferenz der EU-Kommission und der schwedischen Präsidentschaft vom 5. bis 8. Oktober von Vetretern des BMAS im schwedischen Umea vorgestellt worden.
Die Umsetzungsfrist der o.a. EG-Richtlinie wurde im Jahr 2008 aufgrund der Bedenken von Seiten der Industrie auf den 30. April 2012 verschoben, um die neuesten wissenschaftlich-technischen Erkenntnisse bei der Überarbeitung der Richtlinie zu berücksichtigen. Mögliche Probleme bei der Umsetzung der EG-Richtlinie wurden insbesondere im medizinischen Bereich bei der technischen Weiterentwicklung der Magnetresonanztomographie gesehen.
Gefahrstoffrecht
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