Ob Splitter, Funke oder Spritzer: Die Gefahr einer Augenverletzung am Arbeitsplatz ist groß. Alleine auf Baustellen ereignen sich jedes Jahr tausende Augenverletzungen. Doch mit Schutzbrillen lässt sich vorbeugen.
Für berufsbedingte Verletzungen der Augen sind oftmals mechanische Arbeiten, chemische Einflüsse oder
optische Strahlen verantwortlich. Knapp 3.500 meldepflichtige Arbeitsunfälle, bei denen Beschäftigte Augenverletzungen erlitten haben, verzeichnete die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) im Jahr 2016. Ebenfalls im Jahr 2016 registrierte die BG BAU fast 34.000 nicht meldepflichtige Augenverletzungen. Dazu zählen Augenverletzungen, bei denen Mitarbeiter ihren Hausarzt aufgesucht haben oder solche, die von selbst nach kurzer Zeit abgeheilt sind.
Beim Flexen, Sägen oder Schleifen können Fremdkörper ins Auge fliegen und Stich- oder Rissverletzungen hervorrufen, so die BG BAU. Gleiten Handwerkzeuge ab oder fliegen Teile weg, können Schläge oder Stöße Prellungen oder Quetschwunden verursachen. Mehr als die Hälfte aller meldepflichtigen Unfälle entsteht auf diese Weise. Diese lassen sich jedoch in der Regel durch
Schutzbrillen mit Seitenschutz verhindern. Weitere Gefahren stellen chemische Stoffe dar. Dazu zählen unter anderem
Reinigungsmittel, Kalk oder manche Klebstoffe. Sie bergen das Risiko von Verätzungen. Die Folge: eine Verletzung der Hornhautzellen. So kann innerhalb kurzer Zeit die Hornhaut eintrüben und die Sehkraft nachlassen. Im schlimmsten Fall können Betroffene erblinden. Schutz vor solchen Verletzungen bieten nur rundum geschlossene für den Baustellenbetrieb geeignete Schutzbrillen – diese sind mit der Kennzeichnung »F« auf dem Brillengestell und den Sichtscheiben versehen.
Ebenso ein Risiko für die Augen stellen UV-Strahlen dar – insbesondere bei Schweißarbeiten. Das Verblitzen der Augen führt zu Hornhautschäden. Diese Verletzungen lassen sich jedoch durch Schutzschirme, Schutzhauben oder durch
Automatik-Schweißhelme mit sogenanntem Speedglas vermeiden. Bei Arbeiten im Freien kann eine zu hohe Dosis an
Sonnenlicht zu einer Schädigung der Augen führen. Hier bieten Sonnenbrillen Schutz, die für den gewerblichen Bereich geeignet (DIN EN 166) und nach DIN EN 172 ausgewiesen sind. Die Empfehlung der BG BAU: UV-Schutzbrillen mit der Schutzstufe 5-2,5.
Quelle/Text: BG BAU, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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