News  Arbeitssicherheit  

Arbeitsschutz-Probleme in der Paketdienstbranche

Bei einer groß angelegten Kontrollaktion im Mai 2014 wurden in der Paketdienstbranche von Nordrhein-Westfalen schwere Verstöße gegen den Arbeitsschutz festgestellt. „Erschreckend und alarmierend" findet Arbeitsminister Guntram Schneider diese Situation. Er hatte sie angeordnet, nachdem es zahlreiche Hinweise auf Missstände gegeben hatte.


Groß angelegte Kontrollaktion in NRW

Zahlreiche Angestellte der Arbeitsschutzverwaltung führten die Kontrollen zeitgleich und ohne Vorankündigung in den frühen Morgenstunden durch, in denen die Fahrer ihre Fahrzeuge mit den auszuliefernden Paketen beladen. Kontrolliert wurden insgesamt 22 Paketverteilzentren. Diese gehörten nach Angaben des Arbeitsministeriums allen bekannten großen Unternehmen an. Überprüft wurden 415 Auslieferer von insgesamt 131 Paket- und Kurierdiensten.

Die Kontrollen legten »gravierende Mängel« beim Arbeitsschutz offen. Insgesamt bei 60 Prozent der überprüften Paketfahrer wurden Verstöße festgestellt: Bei 35 Prozent wurde das Aufzeichnungsgebot für Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten missachtet, entweder lagen die Daten gar nicht oder nur unvollständig vor. Bei mehr als der Hälfte der überprüften Unternehmen (64 Prozent) wurden die Verlade- und Vorsortierzeiten nicht aufgezeichnet. Dass sie die gesetzliche vorgegebene Arbeitszeit nicht überschritten hatten, konnten 60 Prozent der kontrollierten Fahrer nicht nachweisen. Nahezu ebenso viele (58 Prozent) Fahrer führten die notwendigen Nachweise über die letzten 28 Tage nicht bei sich.

Betroffenen Unternehmen drohen Geldbußen

Offenbar stehen die Missstände im Zusammenhang mit den Verantwortlichkeiten: Viele der überprüften Fahrer sind entweder selbstständige Kraftfahrer oder im Auftrag eines Subunternehmers tätig. Laut Arbeitsminister Schneider (SPD) ist die hohe Mängelquote ein Beleg dafür, dass die Hauptauftragnehmer die Verantwortung allein den Subunternehmern überlassen. Man müsse dafür sorgen, dass die Hauptauftraggeber stärker in die Mitverantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorgaben genommen werden. Schneider forderte Nachbesserungen bei den Arbeitsschutz-Regelungen.

Den betroffenen Unternehmen drohen nun zusätzliche Betriebskontrollen und Bußgelder.

Quelle/Text: Arbeitsministerium NRW, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © vege - Fotolia.com


Verkehrsstatistik: Lesen Sie auch »Verstöße im Gefahrgutrecht« >>

Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt