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Arbeitsschutz im Gesundheitswesen

Das Ebola-Virus erfordert bei Beschäftigten im Laborbereich erhöhte Sicherheitsmaßnahmen.

Beschäftigte in der Patientenversorgung und in Laboratorien sind biologischen Arbeitsstoffen und somit Infektionsrisiken ausgesetzt. Die Unterweisung und Schulung erforderlicher Schutzmaßnahmen ist daher von essenzieller Bedeutung, darauf weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Medizin (BAuA) hin

Das Ebola-Virus breitet sich in Westafrika immer weiter aus. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) meldet bereits mehr als 4.000 Tote. Doch seit erste Krankheitsfälle in Spanien und den USA bekannt wurden, steigt auch hierzulande die Angst vor einer Ansteckung. Besorgt sind vor allem Reisende, die beruflich viel im Ausland unterwegs sind. Aus diesem Grund bietet TÜV Rheinland Unternehmen umfassende arbeitsmedizinische Vorsorge und reisemedizinische Beratung bei beruflichen Auslandsaufenthalten an. Unter www.tuv.com/ebola finden sich Informationen über Ansteckungsgefahren, Risiken und Gesundheitsschutz auf Auslandsreisen. Zudem sollten bei Aufenthalten in den betroffenen Gebieten die Hinweise des auswärtigen Amtes unbedingt beachtet werden.

Hohe Sicherheitsstandards in Behandlungszentren

"Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich, dass Reisende die Krankheit nach Deutschland oder Europa mitbringen," schreibt die BAuA in ihren Informationen zu "Arbeitsschutz bei Auftreten von Ebola in Deutschland". Übertragungsrisiko bestünde hingegen vor allem für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die in der Patientenversorgung arbeiten oder in Laboratorien Verdachtsproben auf das Ebola-Virus untersuchen. In Deutschland gibt es acht Behandlungszentren, unter anderem in Hamburg, Frankfurt, Leipzig und München. Diese sind für die Behandlung hochkontagiöser Patienten eingerichtet und verfügen mit Sonderisolierstationen über die erforderlichen hohen Sicherheitsstandards. Für die entsprechenden Laboratorien gelten gleiche Vorkehrungen.

Unterweisung und Schulung erforderlicher Schutzmaßnahmen

Die Technische Regel "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" (TRBA 250) beinhaltet die konkreten Arbeitsschutzmaßnahmen beim Umgang mit Personen, die mit Ebola infiziert sind oder bei denen ein klinischer Verdacht vorliegt. Für Tätigkeiten in Laboratorien regelt dies die TRBA 100. Von essenzieller Bedeutung ist es, Beschäftigte hinsichtlich der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu unterweisen und zu schulen.

In Behandlungszentren sowie in Laboratorien sind dabei die Schutzmaßnahmen der Schutzstufe 4 anzuwenden. Der Grund für Schutzstufe 4: Das Ebola-Virus ist wegen der hohen Ansteckungsgefahr, der hohen Sterblichkeit sowie fehlender Vorbeugungs- und Behandlungsmöglichkeiten in die Risikogruppe 4 eingestuft (siehe TRBA 462). Darüber hinaus sollten Bestatter über bestehende Infektionsgefahren bei Kontakt mit einem Leichnam aufgeklärt werden. Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt den Umgang mit Verstorbenen so zu handhaben, dass ein Infektionsrisiko für Bestatter ausgeschlossen ist.

Quelle/Text: BAuA und TÜV Rheinland, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Foto: © science photo - Fotolia.com


Biologische Arbeitsstoffe: Lesen Sie auch »Änderungen in der TRBA 250« >>

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