Mit einer Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre verstetigen die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und die Charité -Universitätsmedizin Berlin eine lange wissenschaftliche Tradition. Stellvertretend für ihre Organisationen unterzeichneten Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA, und Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité, am Montag, 26. Oktober 2009, die Vereinbarung in der Charité in Berlin.
„Mit der Kooperationsvereinbarung haben wir die Rahmenbedingungen für eine fruchtbare wissenschaftliche Zusammenarbeit verbessert", erklärte BAuA-Präsidentin Rothe bei der Unterzeichnung. Neben Lehraufgaben, wissenschaftlichem Erfahrungsaustausch und gemeinsamen Forschungsaufgaben haben beide Institutionen den Austausch wissenschaftlichen Personals und die Förderung des Nachwuchses im Blick.
Die Zusammenarbeit des Berliner Standortes der BAuA mit der Charité beginnt Ende der zwanziger Jahre des vorigen Jahrhunderts. Sowohl Ernst W. Baader als auch später Ernst Holstein haben hier als Institutsleiter Forschung und Lehre wahrgenommen und der Arbeitsmedizin in Deutschland zum Durchbruch verholfen. Auch heute beteiligen sich Mitarbeiter der BAuA an der akademischen Lehre. Studierende der Charité besuchen Seminare und Praktika in der BAuA. Ebenso gibt es auf verschiedenen wissenschaftlichen Gebieten Zusammenarbeit, die durch die Kooperationsvereinbarung weiter ausgebaut und vertieft werden soll.
Quelle: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) - http://www.baua.de