Zehn Fragen zur Betriebssicherheitsverordnung

Welche Bereiche im Betrieb unterliegen den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung und gilt die BetrSichV auf für verunreinigte Arbeitsmittel? Testen Sie Ihr Wissen!

In der 2015 völlig neu gestalteten Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die Arbeitsschutz-Anforderungen im Hinblick auf die Verwendung von allen Arbeitsmitteln und auf den Betrieb bestimmter überwachungsbedürftiger Anlagen geregelt. Mit ihr besteht erstmals ein umfassendes Schutzkonzept, das auf alle bei der Verwendung von Arbeitsmitteln ausgehenden Gefährdungen anwendbar ist. Grundbausteine dieses Schutzkonzeptes sind eine einheitliche Gefährdungsbeurteilung, der »Stand der Technik« als Sicherheitsmaßstab, geeignete Schutzmaßnahmen und Prüfungen sowie Schutzzielanforderungen für die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln. Wie gut kennen Sie sich bei dieser Verordnung aus?