Auswahlkriterien für die spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.3
Mineralischer Staub
Teil 3: Keramikfaserhaltiger Staub
(BGI 504-1-3)
(bisher ZH 1/600.1.3)
Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit
Ausschuß ARBEITSMEDIZIN
Stand der Vorschrift: 1998
Diese stoffspezifischen Aussagen sind stets in Verbindung mit dem Allgemeinen Teil der Auswahlkriterien anzuwenden.
Redaktionelle Inhaltsübersicht | Abschnitt |
---|---|
Rechtsvorschriften | 1 |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen | 2 |
Auswahlkriterien | 3 |
Luftgrenzwert | 3.1 |
BAT-Wert | 3.2 |
Aufnahmewege | 3.3 |
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorge | 4 |
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten ohne spezielle arbeitsmedizinischen Vorsorge | 5 |
Bemerkungen | 6 |