Abschnitt 4 BGI 504-1-3 - Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten mit spezieller arbeitsmedizinischer Vorsorge
Beim Umgang mit keramischen Fasern müssen arbeitsmedizinische Untersuchungen durchgeführt werden, wenn die Einhaltung des Luftgrenzwertes8 nicht nachgewiesen ist. Insbesondere für folgende Betriebsarten, Arbeitsplätze oder Tätigkeiten einschließlich Reinigungs- und Reparaturarbeiten ist dies anzunehmen:
- 1.
Weiterverarbeiten der Fasern im Bereich der Sekundärproduktion
- 2.
Herstellen, Aufbringen und Entfernen von Isolierungen wie:
Stopfisolierung von Ofenauskleidungen an Ofenöffnungen, Heißgasleitungen und Abgassystemen
Isolierung von Öfen, Kesseln, Rohrleitungen
Isolierung von Elektrogeräten
Steigerisolierung, Isolierung von Brennern, Meß- und Schaulöchern
Isolierung von Tankwagen
Isolierung von Reaktoren in der chemischen Industrie und von Abgasfackeln
- 3.
Herstellen von Hochtemperaturdichtungen
- 4.
Ofenbau
Leichtauskleidung von Glüh-, Temper-, Brenn-, Muffel- und Anlaßöfen
Ofenzustellung, -mantelisolierung, -spulenisolierung
Auskleidung von Brennkammern zur thermischen Nachverbrennung
Zustellung und Instandhaltung von Ofenwagen
- 5.
Isolierung von Katalysatoren, Auspuffanlagen
- 6.
Recycling von Materialien mit keramischen Fasern
- 7.
Herstellen von Wärmeschutzschildern (Luft-, Raumfahrt, Panzerbau)
- 8.
Herstellen und Bearbeiten von Vacuumformteilen, Faltmodulen, Filzen und Platten (sägen, pressen, stanzen, fräsen, bohren, schleifen)
- 9.
Herstellen von Bremsbelägen
- 10.
Herstellen von Rauchgasfiltern
- 11.
Einsatz von Speisereinsätzen im Bereich der Gießereien
- 12.
Hochtemperatur-Filtration (Herstellen, Einbau, Instandhaltung)
- 13.
Verfüllen von Dehnfugen im FF-Mauerwerk, Herstellung von Brandschutz-Vorhängen, Brandschutz-Rolltore, Brandschutz-Spritzisolierung
- 14.
Verwenden von Isolierdecken in der Schweißtechnik
Durch den Grenzwert werden keine Arbeitsverfahren berücksichtigt, bei denen aufgrund der ausgeübten Tätigkeit erfahrungsgemäß erhebliche Faserkonzentrationen auftreten. Dies betrifft im wesentlichen Faserspritzverfahren zur Isolierung und das Entfernen von thermisch belasteten Isolierungen. Zum Schutz des Menschen vor möglichen Gesundheitsgefahren sind für diese Arbeitsverfahren wirksame und geeignete Schutzmaßnahmen - auch in Form von persönlichen Schutzmaßnahmen - zu treffen.