Zusammenarbeit von Unternehmen im Rahmen von Werkverträgen
(DGUV Information 215-830)
Information
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Januar 2020


Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorwort | |
Werkvertrag und Dienstvertrag | 1 |
Verantwortliche bei Werk- und Dienstverträgen | 2 |
Auftragsverantwortliche Person des Auftraggebers (AV) | 2.1 |
Verantwortliche Person der Fremdfirma (VF) | 2.2 |
Koordinierende Person (K) | 2.3 |
Aufsichtführende Person (AF) | 2.4 |
Besondere Gefahren | 2.5 |
Auftragsvergabe und Auftragsausführung | 3 |
Leistungsbeschreibung erstellen | 3.1 |
Auswahl potentieller Auftragnehmer | 3.2 |
Angebotserstellung (Vor-Ort-Begehung) | 3.3 |
Angebotsauswahl und Vertragsabschluss | 3.4 |
Arbeitsschutzorganisation beim Einsatz von Fremdfirmen festlegen | 3.5 |
Verantwortliche benennen | 3.6 |
Gegenseitige Gefährdungen ermitteln, bewerten und Maßnahmen festlegen; koordinierende Person festlegen | 3.7 |
Maßnahmen umsetzen | 3.8 |
Unterweisung der Beschäftigten | 3.9 |
Maßnahmen kontrollieren | 3.10 |
Feedbackgespräche durchführen und Auftragsdurchführung bewerten | 3.11 |
Gesetze, Vorschriften, weiterführende Informationen und Quellen | 4 |
Arbeitsschutzbestimmungen für Fremdfirmen | Anhang 1 |
Auftragsbezogene Vereinbarung zum Arbeitsschutz | Anhang 2 |
Bestellung einer koordinierenden Person | Anhang 3 |
Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftraggeber | Anhang 4 |
Bewertung der Auftragsabwicklung durch den Auftragnehmer | Anhang 5 |
Vorwort
Unternehmen konzentrieren sich auf ihr Kerngeschäft. Dadurch finden Werk- und Dienstvertragsnehmer (Fremdfirmen) ihr Betätigungsfeld. Werk- und Dienstverträge werden branchenübergreifend in vielen Bereichen geschlossen. Dazu gehören klassischerweise Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Industrieanlagen oder die Durchführung von Reinigungsarbeiten. Die Auslagerung klar definierter Teilabschnitte aus der Produktion an Dienstleistungsunternehmen gehört inzwischen ebenso dazu wie Aufträge im Bereich der Logistik. Als Beispiele seien hier die selbständige Nachbearbeitung von Gussbauteilen durch Auftragnehmer, die Befüllung von Regalen im Einzelhandel oder auch die Kontraktlogistik genannt.
Beim Einsatz von Fremdfirmen treffen zwei oder oft auch mehrere Unternehmen mit ihrer jeweiligen Organisation aufeinander. Es entsteht Abstimmungsbedarf, um sichere Abläufe für alle Beschäftigten zu erreichen. Die vorliegende Informationsschrift wendet sich an Unternehmen, die als Auftraggeber oder Auftragnehmer tätig sind.
Bei der Auftragserledigung durch Fremdfirmen auf dem Betriebsgelände des Auftraggebers können sich neue Gefährdungen ergeben. Beschäftigte der Fremdfirmen müssen sich sehr schnell auf eine neue Arbeitsumgebung und neue Arbeitsbedingungen einstellen. Vielfach sind die sich daraus ergebenden Anforderungen nicht bekannt. Gleichzeitig trifft die Stammbelegschaft des Auftraggebers auf Beschäftigte der Fremdfirmen, die eigene Arbeitsziele verfolgen. Gegenseitige Gefährdungen können nicht ausgeschlossen werden. Die Folge kann ein erhöhtes Unfall- und Gesundheitsrisiko sein. Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten müssen eindeutig geregelt werden, um Sicherheitsdefizite zu vermeiden.
Diese DGUV Information stellt Ihnen dazu Wege und Hilfsmittel vor und unterstützt Sie bei der Erfüllung der Anforderungen aus dem Arbeitsschutzrecht. Die Hilfsmittel entfalten ihren vollen Nutzen, wenn sie branchen- und betriebsspezifisch angepasst werden.
Bitte prüfen Sie für Tätigkeiten auf Baustellen, ob Sie die Regelungen der Baustellenverordnung berücksichtigen müssen. Auf diese Regelungen wird in der hier vorliegenden DGUV Information nicht eingegangen.