Sicheres Arbeiten mit therapeutischen Druckkammern
(DGUV Information 207-001)
Information
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe September 2023
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Aktualisierungen September 2023 gegenüber der vorigen Ausgabe vom Oktober 2017:
Eingrenzung des Anwendungsbereiches
Anpassung an das Medizinprodukterecht
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Maßnahmen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren | 3 |
Allgemeine Anforderungen und rechtliches Umfeld | 3.1 |
Technische und bauliche Anforderungen | 3.2 |
Anforderungen an Druckkammersysteme | 3.2.1 |
Anforderungen an die Räumlichkeiten um ein Druckkammersystem | 3.2.2 |
Betrieb | 3.3 |
Voraussetzungen für die erstmalige Inbetriebnahme | 3.3.1 |
Personal | 3.3.2 |
Betriebsanweisung und Unterweisung | 3.3.3 |
Maßnahmen der gesundheitlichen Prävention | 3.3.4 |
Maßnahmen vor und während der Druckkammerbehandlung | 3.3.5 |
Verhalten vor und nach der Überdruckexposition | 3.3.6 |
Dokumentation | 3.3.7 |
Maßnahmen für Notfälle | 3.3.8 |
Reinigung, Instandhaltung, sicherheitstechnische Kontrollen | 3.4 |
Reinigungsarbeiten | 3.4.1 |
Instandhaltung, sicherheitstechnische Kontrollen | 3.4.2 |
Fachverbände der Tauch- und Überdruckmedizin und Druckkammerbetreiber | Anhang 1 |
Vorgaben nach DIN EN 14931, die als Mindeststandards zu beachten sind | Anhang 2 |
Wo werden Betriebsanweisungen unter anderem gefordert? | Anhang 3 |
Muster-Betriebsanweisung | Anhang 4 |
Literaturverzeichnis | Anhang 5 |
Vorbemerkung
Die hyperbare Therapie begründet sich auf den physikalischen und physiologischen Gesetzmäßigkeiten und auf Therapieerfahrungen, die in Jahrzehnten gewonnen wurden. Bei diesen Therapieverfahren ist neben den zu behandelnden Personen auch regelmäßig in der Kammer beschäftigtes Personal den physikalischen Einwirkungen des Überdrucks ausgesetzt. Tätigkeiten im Überdruck in der Druckkammer sind gefährliche Arbeiten im Sinne des § 8 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Diese DGUV Information soll dazu beitragen, die bei der Verwendung therapeutischer Druckkammern denkbaren Gesundheitsgefahren zu minimieren. Die Kenntnis der DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen "Taucherarbeiten (Vorsorge)" wird vorausgesetzt (s. Anhang 5 "Vorschriften und Regeln"). Eine umfassende Darstellung der Pathophysiologie der Erkrankungen durch Überdruck ist nicht Gegenstand dieser Informationsschrift. Dem Betreiber oder Anwendenden oder Personen, die planen, eine solche Anlage zu betreiben oder anzuwenden, sollen in knapper Form die wichtigsten rechtlichen Anforderungen vermittelt werden. Auf ausführliche Zitate aus Rechtsquellen wird zugunsten der Übersichtlichkeit verzichtet. Stattdessen wird auf die Bezugsquellen in Anhang 5 verwiesen.
DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.