DGUV Information 209-044 - Holzstaub

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Abschnitt 5.1 - 5.1 Absaugung stationärer Maschinen und Arbeitsbereiche

Stationäre Maschinen müssen nach TRGS 553 grundsätzlich abgesaugt werden. Ausnahmen, in denen auf eine Absaugung verzichtet werden kann, regelt TRGS 553 in Abschnitt 4.2:

"...wenn sich aus der Gefährdungsbeurteilung für die (spanabhebende) Bearbeitung an Maschinen und Anlagen auf Grund

  1. 1.

    des geringen Austritts von einatembarem Holzstaub,

  2. 2.

    deren Aufstellung bzw. Position im Betrieb oder im Freien,

  3. 3.

    der geringen Zerspanungsleistung oder

  4. 4.

    der geringen Laufzeiten

insgesamt eine Exposition der Beschäftigten ergibt, bei der eine Konzentration für Holzstaub in der Luft 2 mg/m3 oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird."

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Beispiele für solche Maschinen und Anlagen sind in TRGS 553 Anlage 3 aufgeführt.

Kapselung mit Absaugung

Der Betreiber von Maschinen sollte vorzugsweise abgesaugte, gekapselte Maschinen einsetzen. Wenn eine Kapselung (z. B. wegen Handvorschubs) nicht möglich ist, kann eine Maschine mit Absaugung an der Entstehungsstelle eingesetzt werden.

Bei Maschinen mit vollständiger Kapselung ist die Bedienperson von den Bearbeitungswerkzeugen und damit von der Staubentstehungsstelle durch die Kapsel getrennt. Dadurch wird eine sehr niedrige Staubbelastung in der Arbeitsumgebung erreicht. Voraussetzungen für eine wirksame Kapselung mit Absaugung:

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Abb. 7 Kapselung

  • Die Luft muss von der Eintrittsstelle durch den kompletten Innenraum zum gegenüberliegenden Absaugstutzen strömen.

  • Öffnungen zur Handhabung des Werkstücks sollten möglichst klein sein.

  • Das Erfassungselement (Eintrittsöffnung, Luftführung innerhalb des Erfassungselements und Austrittstutzen) muss den gleichen Öffnungsquerschnitt wie die angeschlossene Rohrleitung haben.

  • Absaugung aller Einzelaggregate über jeweils einen, das Werkzeug soweit wie möglich umschließenden, Fänger.

Typische Maschinen mit Kapselung bei der Holzbearbeitung sind zum Beispiel Breitbandschleifmaschinen, Kantenanleimmaschinen, Vierseitenfräsmaschinen (Kehlautomaten), Bearbeitungszentren.

Absaugung an der Entstehungsstelle

Wegen des üblichen Handvorschubs sind die meisten Standardmaschinen in der Holzbearbeitung offen konstruiert. Bei diesen Maschinen kann die Staubkonzentration im Arbeitsbereich nur durch Erfassung an der Entstehungsstelle vermindert werden. Dabei gilt:

  • Erfassungselemente müssen in Späneflugrichtung und möglichst nahe am Werkzeug angebracht sein.

  • Um Druckverluste zu vermeiden, sollte der Anschlussdurchmesser von 80 mm nicht unterschritten bzw. die entsprechende Querschnittsfläche an jeder Erfassungsstelle eingehalten werden.

  • Das Erfassungselement (Eintrittsöffnung, Luftführung innerhalb des Erfassungselements und Austrittsstutzen) muss den gleichen Öffnungsquerschnitt wie die angeschlossene Rohrleitung haben.

  • Die Absaugwirkung erhöht sich, wenn die Luftnachströmung durch Rück- und Seitenwände eingeschränkt wird.

Prinzipiell müssen alle stationären Maschinen oder Arbeitssysteme mit den vom Hersteller vorgegebenen Werten für Volumenstrom/Luftgeschwindigkeit und statischen Unterdruck betrieben werden. In der Regel haben sich bei geringer Zerspanungsleistung 20 m/s Luftgeschwindigkeit am Absaugstutzen der Maschine bei ausreichend großem Querschnitt zur Absaugung von Holzstaub bewährt. Bei hoher Zerspanungsleistung, bei der Bearbeitung feuchter Hölzer oder wenn auch die neben dem Holzstaub entstehenden gröberen Holzanteile (Späne, Hackschnitzel) erfasst werden sollen, sind erfahrungsgemäß höhere Luftgeschwindigkeiten (bis ca. 28 m/s) erforderlich.

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Abb. 8 Absaugung an der Entstehungsstelle

Maschinen mit erhöhtem Staubaustritt

Die TRGS 553 führt außerdem folgende Maschinen auf, an denen die Staubbelastung von 2 mg/m3 als Schichtmittelwert nach dem Stand der Technik nicht eingehalten werden kann:

  • Doppelabkürzkreissägemaschinen, sofern sie keine Ausrückeinrichtung haben

  • Tischbandsägemaschinen

  • Tischoberfräsmaschinen in Industriebetrieben, soweit keine spiralförmigen Nutfräser eingesetzt werden können

  • Kopierfräsmaschinen, soweit sie nicht gekapselt werden können

  • Drechselbänke (in Drechslereien betrieben)

  • Schleif- und Schwabbelböcke

  • Rundstabschleifmaschinen

Bei Tätigkeiten an diesen Maschinen muss trotz Absaugung geeigneter Atemschutz (siehe Abschnitt 7) getragen werden, wenn die Arbeitsdauer in einer Schicht mindestens eine Stunde beträgt (TRGS 553, Anlage 1).

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Abb. 9 DGUV Test-Zeichen (für Holzbearbeitungsmaschinen)

Holzstaubgeprüfte Maschinen

Bei der Beschaffung werden Maschinen empfohlen, die durch die Prüf- und Zertifizierungsstelle Holz - DGUV Test - geprüft sind.

Wenn holzstaubgeprüfte Maschinen/Anlagen zum Einsatz kommen, muss noch geprüft werden, ob

  • die jeweilige Maschine entsprechend der Betriebsanleitung betrieben wird (z. B. Absenken der Schutzhaube an der Formatkreissägemaschine auf Werkstückhöhe),

  • der Gesamtabsaugquerschnitt ≥ Summe der Einzelabsaugquerschnitte an den jeweiligen Maschinen ist,

  • die Luftgeschwindigkeit am Anschlussstutzen der jeweiligen Maschine den in der Betriebsanleitung angegebenen Wert erreicht (in der Regel mindestens 20 m/s).

Praxistipp Beschaffung neuer Maschinen
Die Beschaffung und der nachträgliche Anschluss einer zusätzlichen Maschine kann das Verhalten der bestehenden Absauganlage beeinflussen. Besonders, wenn nachträglich größere Maschinen mit nennenswerter Maschinenlaufzeit eingebunden werden sollen, müssen der zusätzliche Volumenstrom und der notwendige statische Unterdruck berücksichtigt werden. Die Absauganlage muss in diesen Fällen geprüft und bei Bedarf nachgerüstet werden!