Anlage 3 TRGS 553 - Beispiele für Maschinen und Anlagen, an denen eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird.
Eine Exposition der Beschäftigten, bei der eine Konzentration für Holzstaub in der Luft von 2 mg/m3 oder weniger als Schichtmittelwert eingehalten wird, liegt vor bei der Holzbearbeitung an Maschinen
- 1.
mit geringer Emission von einatembarem Holzstaub, wie z.B.
- a)
Ständerbohrmaschinen bei Verwendung üblicher Spiralbohrer,
- b)
Astlochfräsen,
- c)
Kettenstemmmaschinen,
- d)
Montagearbeiten ohne Zerspanung,
- e)
Gattersägemaschinen, wenn die Späne über Vibrorinnen oder über Absaugung abgeführt werden,
- f)
Streumaschinen (gekapselt) für die Spanplattenherstellung,
- g)
Abbundanlagen (gekapselt),
- h)
Werkunterricht, sofern die Lehrinhalte des Werkunterrichts an allgemein bildenden Schulen davon betroffen sind.
- 2.
die im Freien, in teilweise offenen Hallen, unter Wetterschutzdächern oder auf Montagebaustellen eingesetzt werden, wie z. B.
- a)
transportable Kreissägemaschinen,
- b)
Montagekreissägemaschinen,
- c)
Zimmereihandmaschinen für Abbund,
- d)
Motorkettensägen,
- e)
Abbundanlagen.
- 3.
mit einer geringen Zerspanungsleistung, wie z. B.
- a)
Furnierkreissägen,
- b)
Langloch-, Dübel- und Reihenbohrmaschinen.
Dies ist zum Beispiel im Handwerk der Fall.
- 4.
mit geringen Maschinenlaufzeiten wie z. B.
- a)
Ausleger- und Gehrungskappkreissägemaschinen,
- b)
Montagekreissägemaschinen,
sofern sie in handwerklichen oder vergleichbaren Betrieben bei Maschinenlaufzeiten bis zu einer Stunde pro Schicht eingesetzt werden und die Absaugkapazität der bestehenden Absauganlage ausreichend ist.
Bemerkung: Kettenstemmmaschinen und Tischoberfräsmaschinen werden heute in Handwerk und Industrie nahezu nicht mehr eingesetzt. Der Vollständigkeit halber werden sie hier noch aufgeführt.