Verwendung von Arbeitsplattformnetzen
(DGUV Information 201-010)
Information
(bisher BGI 662)
DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2021
Änderungen zur letzten Ausgabe:
DGUV Information 201-010 "Verwendung von Arbeitsplattformnetzen" ist die überarbeitete Version der Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeitsplattformnetzen (Stand Januar 2007)
Anpassung an die aktuellen Regelungen und Begriffsbestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Baustellenverordnung (BaustellV) und deren technischen Regeln (TRBS, ASR und RAB) sowie an die aktuellen Regelungen der Unfallversicherungsträger
Ergänzung und Überarbeitung der Kapitel "Allgemeine Anforderungen" und "Arbeitsplattformnetze"
Einfügen eines neuen Kapitels "Sonderkonstruktionen mit speziellen Lösungen aus der Praxis"
Aufnahme des Themas Belastungen von Arbeitsplattformnetzen bei Absturz einer Person in das Netz bzw. direkt auf einen Traversengurt
Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Arbeitsplattformnetze | 2.1 |
Traversengurte | 2.2 |
Aufhängepunkte | 2.3 |
Netzzubehör | 2.4 |
Prüfmaschen | 2.5 |
Alterungsprüfungen | 2.6 |
Einbaubreite | 2.7 |
Maßnahmen zur Verhütung von Gefahren für Leben und Gesundheit durch die Arbeitsschutzorganisation | 3 |
Maßnahmen und Einrichtungen zur Verwendung von Arbeitsplattformnetzen | 3.1 |
Gefährdungsbeurteilung | 3.2 |
Unterweisung, Leitung, Aufsicht und Prüfung nach der Errichtung | 3.3 |
Mängelmeldung | 3.4 |
Bestehende Anlagen | 3.5 |
Plan für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung) sowie den Gebrauch (Benutzung) | 3.6 |
Sichern und Kennzeichnen von Gefahrbereichen | 3.7 |
Pflichten der Nutzerinnen bzw. der Nutzer von Arbeitsplattformnetzen | 3.8 |
Allgemeine Anforderungen | 4 |
Beschaffenheit | 4.1 |
Brauchbarkeit | 4.2 |
Güteanforderungen und Bauteile | 4.3 |
Verkehrswege | 4.4 |
Lagerung von Materialien | 4.5 |
Arbeitsplattformnetze | 5 |
Materialanforderungen | 5.1 |
Konstruktive Anforderungen | 5.2 |
Der Weg zum sicheren Arbeitsplattformnetz | Anhang 1 |
Sonderkonstruktionen von Arbeitsplattformnetzen | Anhang 2 |
Prüfprotokoll für Arbeitsplattformnetze | Anhang 3 |
Checkliste | Anhang 4 |
Muster Montageanweisung | Anhang 5 |
Vorschriften und Regeln |
Vorbemerkung
Diese DGUV Information 201-010 "Verwendung von Arbeitsplattformnetzen" gibt erläuternde Hinweise zu den Regelungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), der Baustellenverordnung (BaustellV) und deren technischen Regeln (TRBS, ASR und RAB) sowie den Regelungen der Unfallversicherungsträger und zu einschlägigen Normen, die bei der Ausführung der Arbeiten sowie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind.
Diese DGUV Information wendet sich insbesondere an Unternehmerinnen und Unternehmer, die Arbeitsplattformnetze unter Einhaltung bestimmter Standards errichten (lassen) bzw. als Arbeitsplatz, Verkehrsweg bzw. Auffangeinrichtung (technische Schutzmaßnahme im Sinne von § 4 Absatz 2 BetrSichV) verwenden (lassen).
DGUV Informationen geben Hilfestellung bei der Umsetzung von Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften und zeigen Möglichkeiten auf, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.