TRB 533 - TR Druckbehälter 533

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 5 TRB 533 - Prüfung nach Wechsel des Aufstellungsortes (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

5.1 An Druckbehältern der Prüfgruppen I und II, die an einem anderen Ort bereits in Betrieb waren, führt der Sachkundige eine Abnahmeprüfung nach den Abschnitten 5 und 6 der TRB 531durch; bei Druckbehältern der Prüfgruppe I jedoch nur, soweit diese für brennbare, ätzende oder giftige Gase, Dämpfe oder Flüssigkeiten verwendet werden.

5.2 Eine Abnahmeprüfung ist nicht erforderlich bei innerbetrieblichem Wechsel des Aufstellungsortes, wenn sich die Anschlußverhältnisse und die Ausrüstungsteile nicht verändert haben. Dies gilt auch für Druckbehälter an wechselnden Aufstellungsorten, wenn der Druckbehälter mit dem Druckerzeuger unverändert verbunden bleibt.

5.3 Ergibt die Prüfung, daß der Druckbehälter den zu stellenden Anforderungen entspricht, bescheinigt der Sachkundige dies formlos.