TRGL 521 - TR Gashochdruckleitungen 521

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Abschnitt 4 TRGL 521 - Sonstige Änderungen, Erweiterungen oder Arbeiten (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

Als sonstige Änderungen, Erweiterungen oder Arbeiten gelten, sofern nicht die Nummern 2 oder 3 zutreffen, insbesondere:

Auswechseln von Armaturen oder sonstigen Rohrleitungsteilen, z.B. T-Stücken, Kondensatsammlern, Staubfiltern, Dehnern, gegen gleichwertige Teile,

Erhöhung oder Verminderung der Leistung von Regel- und/oder Meßgeräten, Auswechseln von Teilen der Regel- und Meßanlagen, sofern der Ausgangsdruck nicht über den zulässigen Betriebsüberdruck angehoben wird,

Änderungen an Leitungen in Stationen, an Verdichtern, Apparaten, einschließlich der gesamten Steuerungseinrichtung, sofern nicht der zulässige Betriebsüberdruck hinter dem Verdichter angehoben wird.