Abschnitt 4 TRGL 192 - Zeitabstände der Messungen (1)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Die erforderlichen Zeitabstände zwischen den Messungen nach den Nummern 2 und 3 richten sich nach den örtlich zu erwartenden bergbaulichen Einwirkungen und den Meßergebnissen.