TRG 730 - TR Druckgase 730

Online-Shop für Schriften

Jetzt bei uns im Shop bestellen

Jetzt bestellen

Abschnitt 3 TRG 730 - Antrag (1)

3.1 Der Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Errichten und zum Betreiben ist in dreifacher Ausfertigung über den Sachverständigen, dem das Prüfen nach Nummer 5 obliegt, an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Falls die im Zusammenhang mit der Errichtung der Füllanlage durchzuführenden Baumaßnahmen nach den landesrechtlichen Bauvorschriften einer Baugenehmigung bedürfen, sind der Antrag und die Unterlagen für die Baumaßnahmen (s. Nummer 4.1) in vierfacher Ausfertigung einzureichen.

Der Antrag muß folgende Angaben enthalten:

  1. 1.

    Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Errichters der Anlage,

  2. 2.

    Name oder Firmenbezeichnung und Anschrift des Betreibers der Anlage,

  3. 3.

    vorgesehener Betriebsort mit Anschrift,

  4. 4.

    Aufstellung der Antragsunterlagen (s. Nummer 4).

3.3 Weicht die Füllanlage von den für sie zutreffenden Bestimmungen der TRG 400 und folgende ab, so muß im Antrag nach Nummer 3.1 angegeben sein, auf welche andere Weise die Sicherheit gewährleistet ist.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)