TRAC 207 - TR Acetylenanlagen 207

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Abschnitt 12 TRAC 207 - Berstscheibensicherungen (1)

12.1 Allgemeines

12.11 Berstscheibensicherungen müssen so beschaffen sein, daß sie bei einem Acetylenzerfall den zu sichernden Anlageteil durch Druckentlastung schützen und anlaufende Druckstöße auf nachgeschaltete Anlageteile (z.B. Zerfallsperren) mindern.

12.12 Berstscheibensicherungen müssen mit dem zu entlastenden Druckraum unmittelbar Verbindung haben und dürfen nicht absperrbar sein.

12.13 Berstscheibensicherungen dürfen nicht aus Gußeisen bestehen. Im übrigen wird auf Nummer 3.2 verwiesen.

12.14 Berstscheibensicherungen sollen unmittelbar ins Freie entlasten. Werden Ausblaseleitungen verwendet, müssen diese so bemessen und geführt sein, daß die Wirksamkeit der Berstscheibensicherung nicht beeinträchtigt wird.

12.15 Die Ausblaseöffnungen müssen so gerichtet sein, daß Personen oder gefahrbringende Anlageteile von Druckwelle oder Flammenstrahl nicht getroffen werden können.

12.16 Die beim Ansprechen von Berstscheibensicherungen auftretenden Rückstoßkräfte müssen ausreichend abgefangen werden.

12.17 Berstscheiben müssen erforderlichenfalls gegen Korrosion geschützt sein.

12.18 Auf den Berstscheiben darf sich Regenwasser oder Schnee nicht ansammeln können. Eine Abdeckung gegen atmosphärische Einflüsse darf angebracht sein, wenn sie so beschaffen ist, daß sie sich bei Überdruck leicht abhebt.

12.2 Bemessung von Berstscheiben

12.21 Berstscheiben in Acetylenleitungen müssen mindestens den gleichen Querschnitt wie die zuführende Rohrleitung haben.

12.22 Berstscheiben für Mitteldruck-Acetylenspeicher, die für einen Prüfüberdruck von 5 bar ausgelegt sind, müssen nach TRAC 205 Nummer 5.4 bemessen sein.

12.23 Berstscheiben für S- und SF-Acetylenentwickler für Mitteldruck, die für einen Prüfüberdruck von 5 bar ausgelegt sind, müssen nach TRAC 201 Nummer 5.14 bemessen sein.

Tafel 2. Kennzeichnung der Sicherheitseinrichtungen

Lfd. Nr. KennzeichenSicherheitseinrichtungen nach der Nummer
456.26.3-6.5789.19.2101112
1 Hersteller oder Herstellerzeichenxxxxxxxxxxx
2 Baujahr (Endziffern)xxxxxxxxxxx
3 Bauartzulassungskennzeichen
(nur bei den der Bauart nach
zugelassenen Teilen)
xxxxxxxxxx
4 Höchstzulässiger
Betriebsüberdruck in bar
x 1) xxxxxx
5 Höchstzulässiger
Gasdurchfluß in m3/h
x 2) x 3) x3) xx
6a Einbaulage (Symbol)xx
6b Gasdurchflußrichtung (Pfeil)xxxxxxx
7. Ansprechüberdruck in barxxxx
8 Kennbuchstabenx 4) x 5)
9 Sonstige Kennzeichen wie:
Herstellnummer
Typenbezeichnung
Spezielle Anweisungen
x 6) x 7) x 7)
1) Hinterdruck,
2) Nenngasdurchfluß,
3) Nennabblaseleistung,
4) SHV bzw. HV
(vergleiche Nummer 6.2)
5) H-Vorlage bzw. G-Vorlage
(vergleiche Nummer 9.12 bzw. 9.131),
6) Angabe der Gasart: Acetylen,
7)Maßnahmen nach einem Acetylenzerfall, soweit erforderlich

12.24 Berstscheiben in Acetylenleitungen, denen das Acetylen zur chemischen Weiterverarbeitung entnommen wird, müssen für einen Ansprechdruck ausgelegt sein, der das 3- bis l0fache des höchsten absoluten Betriebsdruckes beträgt.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)