TRGL 131 - TR Gashochdruckleitungen 131

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Abschnitt 2 TRGL 131 - Werkstoffe (1)

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

2.1 Stähle

Die Anforderungen der Nummer 1 sind für betriebsbedingte Temperaturen bis 0 °C oder witterungsbedingte Temperaturen als erfüllt anzusehen, wenn

  1. 1.

    Stähle nach DIN 17172,

  2. 2.

    Stähle nach DIN 17102 in Verbindung mit den zugehörigen VdTÜV-Werkstoffblättern,

  3. 3.

    sonstige Stähle, deren Eignung durch ein Gutachten des Sachverständigen nachgewiesen ist und die im übrigen die Anforderungen nach DIN 17172 erfüllen,

verwendet werden, deren Güteeigenschaften nach Nummer 5 nachgewiesen sind. Bei betriebsbedingten Temperaturen unter 0 °C gelten die Anforderungen der DIN 17172 bezüglich der Kerbschlagzähigkeit für diese Temperaturen. Für chemische oder thermische Beanspruchungen sind hierfür geeignete Stähle auszuwählen.

2.2 Sonstige Werkstoffe

Sonstige Werkstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn ihre Eignung durch ein Gutachten des Sachverständigen nachgewiesen ist.