Abschnitt 12 TRD 802 - Sonderbestimmungen (1)
Für Dampfkessel in Sonnenheizungsanlagen nach DIN 4757 gelten folgende Sonderbestimmungen:
Zu Abschnitt 3
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn gemäß DIN 4757 Teil 1 die Güteeigenschaften der verwendeten Werkstoffe durch ein Werkszeugnis 2.2 nach DIN 50049 belegt sind.
Zu Abschnitt 6
Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Ausrüstung der DIN 4757 Teil 1 entspricht. Eine Einrichtung zur Regelung und Begrenzung sowie zum Erkennen des Wasserstandes ist nicht erforderlich.
Zu Abschnitt 7
Die Regelungen des Abschnitts 8 gelten nicht für Dampfkessel in Sonnenheizungsanlagen nach DIN 4757.
Zu Abschnitt 8
Das Fabrikschild braucht nicht am druckführenden Absorber angebracht zu sein. Es genügt eine Befestigung am Kollektorgehäuse.
Die Leistungsangabe auf dem Fabrikschild ist nicht erforderlich.