TRD 802 - TR Dampfkessel 802

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Abschnitt 12 TRD 802 - Sonderbestimmungen (1)

Für Dampfkessel in Sonnenheizungsanlagen nach DIN 4757 gelten folgende Sonderbestimmungen:

Zu Abschnitt 3

Die Anforderungen sind erfüllt, wenn gemäß DIN 4757 Teil 1 die Güteeigenschaften der verwendeten Werkstoffe durch ein Werkszeugnis 2.2 nach DIN 50049 belegt sind.

Zu Abschnitt 6

Die Anforderungen sind erfüllt, wenn die Ausrüstung der DIN 4757 Teil 1 entspricht. Eine Einrichtung zur Regelung und Begrenzung sowie zum Erkennen des Wasserstandes ist nicht erforderlich.

Zu Abschnitt 7

Die Regelungen des Abschnitts 8 gelten nicht für Dampfkessel in Sonnenheizungsanlagen nach DIN 4757.

Zu Abschnitt 8

Das Fabrikschild braucht nicht am druckführenden Absorber angebracht zu sein. Es genügt eine Befestigung am Kollektorgehäuse.

Die Leistungsangabe auf dem Fabrikschild ist nicht erforderlich.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)