TRD 802 - TR Dampfkessel 802

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Abschnitt 8 TRD 802 - Kennzeichnung (1)

An jedem Dampfkessel müssen auf einem leicht erkennbaren Schild dauerhaft angegeben sein:

  1. 1.

    Name des Herstellers oder Herstellerzeichen,

  2. 2.

    der zulässige Betriebsüberdruck in Bar,

  3. 3.

    bei Heißwassererzeugern die zulässige Vorlauftemperatur in °C,

  4. 4.

    Wasserinhalt in Litern,

  5. 5.

    zulässige Dampferzeugung in kg/h bzw. zulässige Wärmeleistung in kW,

  6. 6.

    Herstellnummer und Herstelljahr,

  7. 7.

    bei der Bauart nach zugelassenen Dampfkesseln die in der Bauartzulassung geforderte Kennzeichnung.

Für vorgeschriebene Stempelungen müssen im Bereich des Schildes die erforderlichen Flächen vorhanden sein.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)