TRAC 208 - TR Acetylenanlagen 208

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Abschnitt 4 TRAC 208 - Ausrüstung (1)

4.1 Flaschen-Druckregler (Flaschendruckminderer)

4.1.1 Am Anschlußstutzen des Acetylenflaschenventils muß ein Flaschen-Druckregler angeordnet sein, der den Betriebsdruck in der angeschlossenen Mittel- oder Niederdruckleitung auf den höchstzulässigen Wert begrenzt.

4.1.2 Flaschen-Druckregler müssen den Anforderungen der TRAC 207 Nummer 4 entsprechen.

4.2 Schlauchleitungen

4.2.1 Für Schlauchleitungen dürfen nur Brenngasschläuche nach DIN 8541 verwendet werden.

4.2.2 Lösbare Schlauchanschlüsse und Schlauchverbindungen müssen nach DIN 8542, Schlauchkupplungen nach DIN 8544 ausgeführt sein.

4.2.3 Brenngasschläuche müssen gegen Abgleiten von den Schlauchtüllen gesichert sein, z.B. durch Schlauchschellen.

4.2.4 Schlauchleitungen zwischen Flaschen-Druckregler und Verbrauchsgerät müssen mindestens 3 m lang sein.

4.3 Sicherheitseinrichtungen für Entnahmestellen

Wegen der Absicherung von Einzelflaschenanlagen, an die mehr als ein Verbrauchsgerät angeschlossen ist. wird auf TRAC 204 Nummer 7.6 hingewiesen.

4.4 Sicherheitseinrichtungen vor, an oder in Verbrauchsgeräten (Einzelflaschensicherung)

4.4.1 Einzelflaschenanlagen müssen vor, an oder in dem Verbrauchsgerät. in dem Acetylen mit Druckluft oder Sauerstoff verbrannt wird, mit einer Sicherheitseinrichtung nach TRAC 207 Nummer 10 versehen sein.

4.4.2 (1) Nummer 4.4.1 gilt nicht für Einzelflaschenanlagen, die ein Verbrauchsgerät (Schweiß- oder Schneidbrenner) nach DIN 8543 Teil 1 (Ausgabe Juni 1985) oder DIN 8543 Teil 5 (Ausgabe September 1986) speisen, bei dem der Übertritt des einen Gases in die Leitung des anderen unter Betriebsbedingungen durch die Bauart ausgeschlossen wird, sofern die Einzelflaschenanlage während der Gasentnahme von der Bedienungsperson beaufsichtigt werden kann (2).

(2) Nummer 4.4.1 gilt ferner nicht für Einzelflaschenanlagen. die mit einer Gebrauchsstellenvorlage nach TRAC 207 Nummer 9.22 ausgerüstet sind.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Bis zum 1.1. 1990 gilt dies auch für Verbrauchsgeräte, die der DIN 8543 Teil 1 und Teil 2 (Ausgabe Dezember 1977) entsprechen.