TRD 305 - TR Dampfkessel 305

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Abschnitt 9 TRD 305 - Zuschläge zur Wanddicke (1)

Siehe TRD 300 Abschnitt 10. Darüber hinaus gilt:

9.1 Der in Abschnitt 10.1 der TRD 300 geforderte Zuschlag c1 ist nur bei ebenen Wandungen aus Blech, die nicht beidseitig spanabhebend bearbeitet sind, zur Berücksichtigung der nach DIN 1543 zulässigen Dickenunterschreitungen zu den nach Abschnitt 5 errechneten Wanddicken zu machen.

9.2 Abweichend von Abschnitt 10.2.1 der TRD 300 entfällt der Zuschlag c2 zu den nach Abschnitt 5 errechneten Wanddicken.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)