TRB 505 - TR Druckbehälter 505

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Anlage 3 TRB 505

(1)

Muster
Prüfstelle
Original/
Ausfertigung
Prüf-Nr.:
Baumusterprüfbescheinigung
nach § 9 Abs. 5 DruckbehV

im Umfang der Abnahmeprüfung - Neuauftrag/Änderung (1))

Für die Firma . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

wurde der mit nachstehenden Angaben auf dem Fabrikschild versehene Druckbehälter

Hersteller/Lieferer:
Herstellerzeichen:          Herstell-Nr.:         Herstelljahr    
-Raum-Raum-Raum
Zulässiger
Betriebsüberdruck bar
Inhalt l
Zulässige
Betriebstemperatur °C
Baumusterkennzeichen ZU    ZUA

für den Verwendungszweck:

der Baumusterprüfung im Umfang der Abnahmeprüfung unterzogen.

Die Baumusterprüfung im Umfang der erstmaligen Prüfung ist durchgeführt worden am              durch:

Die Prüfung erfolgte am:                   ergab:

1.Druckerzeuger Bauart
Betriebsüberdruck bar
Verbindungsleitung DNmm
2.Druckmindereinrichtung
3.Absperrvorrichtung
4.Sicherheitsventil nachStück   -belastetStück   -belastetStück   -belastet
AD-Merkblatt A 2
Ansprechüberdruck

  mm/      bar

  mm/      bar

  mm/      bar
Bauteilkennzeichen
Sicherung gegen
Verstellen
mm Sperrhülse
mm Konter-
mutter
Plombe
m Kennz
mm Sperrhülse
mm Konter-
mutter
Plombe
m Kennz
mm Sperrhülse
mm Konter-
mutter
Plombe
m Kennz
5.Manometer mit Marke bei
Betriebsüberdruck

  bar   vorhanden

  bar   vorhanden

  bar   vorhanden
Anzeigenbereichvon       bisvon       bisvon       bis
6.Temperatur-Meß-,
Regel-, Begrenzungsgeräte
7.Weitere Ausrüstungsteile
z.B. Druckregeleinrichtung

Es wird bestätigt, daß das Baumuster (1)) - repräsentativ für die Baureihe (1)) entsprechend der(n) als Anlage beigefügten Zeichnung(en) ist und - den Anforderungen der Druckbehälterverordnung entspricht.

Vereinbarte Gültigkeitsdauer dieser Baumusterprüfbescheinigung:

Vereinbarte Frist der regelmäßigen Prüfungen der Fertigung nach Abschnitt 4.4 der TRB 505:

Prüfzeichen nach Abschnitt 3.2 Nr. 3 der TRB 505:

Der Herstellerbescheinigung beizufügende Unterlagen:

  • Abdruck der registrierten Baumusterprüfbescheinigung

  • Zeichnung(en)

Die Prüfung der Aufstellung der nach dieser Baumusterprüfbescheinigung ausgerüsteten Druckbehälter ist - nicht(1)) - erforderlich.

Anlagen:

Ort/Datum
Der Sachverständige/Die Prüfstelle (1))
Unterschrift
Baumusterkennzeichen
nach Registrierung

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!

(1) Amtl. Anm.:

Nichtzutreffendes streichen!