TRD 801 - TR Dampfkessel 801

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Abschnitt 10 TRD 801 - Rauchgas-Wasservorwärmer (1)

Für absperrbare und nicht absperrbare Rauchgas-Wasservorwärmer gelten die Anforderungen dieser TRD mit folgenden Abweichungen:

Zu Abschnitt 6 - Ausrüstung

Die Anforderungen dieses Abschnitts werden ersetzt durch:

Wasserseitig absperrbare Rauchgas-Wasservorwärmer sind mit einem Sicherheitsventil und einem Manometer auszurüsten. Das Sicherheitsventil muß Abschnitt 6.3 entsprechen und die erzeugte Wärmeleistung in Dampfform abführen können.

Zu Abschnitt 7 - Beheizung

Die Anforderungen dieses Abschnitts entfallen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)